80 Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) für die Software
Ein GERÄT.
Die GERÄTE-Software wird zusammen mit dem
GERÄT als ein einziges integriertes Produkt lizenziert. Die im
Arbeitsspeicher des GERÄTS installierte GERÄTE-Software darf
nur als Teil des GERÄTS verwendet werden.
Ein EULA.
Im GERÄTE-Paket sind möglicherweise mehrere
Version dieses EULA enthalten, beispielsweise mehrere
Übersetzungen und/oder Versionen auf unterschiedlichen Medien
(z. B. in der Benutzerdokumentation und in der Software). Selbst
wenn Sie mehrere Versionen dieses EULA erhalten, sind Sie nur zur
Nutzung einer (1) Kopie der GERÄTE-Software berechtigt.
Softwareübertragung.
Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus
diesem EULA und in Bezug auf die GERÄTE-Software und die
Produkt-CD dauerhaft zu übertragen, soweit dies durch den
betreffenden Mobilfunknetzbetreiber gestattet wird. Für den Fall,
dass der Mobilfunknetzbetreiber solche Übertragungen zulässt, sind
Sie berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA ausschließlich im
Rahmen eines Verkaufs bzw. einer Übertragung des GERÄTS
dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien
zurück, Sie übertragen die gesamte SOFTWARE (einschließlich
aller Komponententeile, der Medien und gedruckten Materialien,
Aktualisierungen, dieses EULA und ggf. Echtheitszertifikate), und
der Empfänger stimmt den Bestimmungen dieses EULA zu. Falls es
sich bei der SOFTWARE um eine Aktualisierung handelt, muss die
Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE
enthalten.
Softwarevermietung.
Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu
vermieten oder zu verleasen.
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