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Gewährleistung
Benutzungshinweise
Sie können mit Ihrem Handy Klingeltöne, Symbole und animierte Displayschoner herunterladen.Einige dieser Elemente kön-
nen Daten enthalten,die zu Funktionsstörungen bei Ihrem Handy oder Datenverlusten führen können (z. B. durch Viren).
Aus diesem Grund übernimmt Sagem keinerlei Verantwortung für (1) den Erhalt heruntergeladener Daten bzw. den Verlust
dieser Daten, (2) die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Handys,sowie (3) Schäden, die durch den Erhalt der herun-
tergeladenen Daten bzw. durch den Verlust der genannten Daten entstehen. Außerdem schließt Sagem jegliche
Gewährleistung für Fehler aus,die durch den Erhalt von heruntergeladenen Daten entstehen,die nicht mit den von Sagem fest-
gelegten Spezifikationen übereinstimmen.Die Fehlerdiagnose und Reparatur eines Handys,das aufgrund solcher herunterge-
ladener Daten nicht mehr funktionsfähig ist,erfolgt deshalb auf Kosten des Kunden.
Gewährleistungsbestimmungen
Wenn Sie die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihres Vertrags und der
entsprechenden Verkaufsdokumente an Ihren Händler.
Sollte das Handy Funktionsstörungen aufweisen, wird er Sie bei der weiteren Vorgehensweise beraten.
Wenn Sie Ihr Handy bei SAGEM SA erworben haben,finden die folgenden Bestimmungen Anwendung:
1.
Die Garantiefrist für das neue Gerät (ausgenommen Verbrauchsteile), sowie für mit dem Handy geliefertes neues Zubehör,
beträgt für Ersatzteile und Reparatur (ausgenommen Versand) zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts
durch den Kunden bei SAGEM SA bei Vorlage des Kaufvertrags,auf dem das Kaufdatum des Geräts ausgewiesen ist.
Geräte, die während der Garantiefrist repariert oder standardmäßig ersetzt wurden, sind nach Ablauf der folgenden beiden
Daten mit einer Garantie auf Ersatzteile und Reparatur ausgestattet:
Ablauf der oben genannten Garantiefrist von zwölf (12) Monaten oder drei (3) Monaten nach Beginn des von SAGEM SA geleis-
teten Supports.
Bei Zweifelsfällen unterliegt das Gerät den Gewährleistungsbestimmungen zu Folgeerscheinungen von Fehlern oder verborge-
nen Defekten in Übereinstimmung mit Artikel 1641 und nachfolgenden Artikeln des Bürgerliches Gesetzbuch von Frankreich.
2.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte nach alleiniger Wahl von SAGEM SA ersetzt oder kostenlos repariert.
Hierbei muss bestimmt worden sein, dass die Arbeit, die für die Inanspruchnahme der Gewährleistung erforderlich ist, bei
einem autorisierten Kundendienst vorgenommen wird und dass die Versandkosten (Transport und Versicherung) zur
Rücksendung des Geräts an die vom SAGEM SA-Kundendienst angegebene Adresse (Telefonnummer ist auf dem Lieferschein
angegeben) vom Kunden getragen werden.
Gemäß den grundlegenden rechtlichen Bestimmungen übernimmt SAGEM SA keine Haftung, weder ausdrücklich noch kon-
kludent, für Gewährleistungsansprüche, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Außerdem übernimmt
SAGEM SA keine Verantwortung für immaterielle und/oder direkte Schäden (z. B. Schäden durch Auftrags- bzw.
Ertragseinbußen oder andere finanzielle oder kommerzielle Verluste),ganz gleich,ob solche Schäden im Garantiefall auftreten
oder nicht.