58 Garantie
Mobiltelefone, die während der Garantiefrist repariert oder standardmäßig ersetzt wurden, sind nach Ablauf der folgenden
beiden Daten mit einer Garantie auf Ersatzteile und Reparatur ausgestattet:
Ablauf der oben genannten Garantiefrist von zwölf (12) Monaten oder drei (3) Monaten nach Beginn des von Sagem
Communication geleisteten Supports. Diese Gewährleistungserklärung hat keinerlei Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte
entsprechend den Bestimmungen der nationalen Gesetzgebung oder auf Ihre aus dem Kaufvertrag hervorgehenden
Ansprüche gegenüber dem Händler. Bei Zweifelsfällen unterliegt das Mobiltelefon den Gewährleistungsbestimmungen zu
Folgeerscheinungen von Fehlern oder verborgenen Defekten in Übereinstimmung mit Artikel 1641 und nachfolgenden
Artikeln des bürgerlichen Gesetzbuches von Frankreich.
2.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Telefone nach alleiniger Wahl von Sagem Communication ersetzt oder
kostenlos repariert. Hierbei muss bestimmt worden sein, dass die Arbeit, die für die Inanspruchnahme der Garantieleistung
erforderlich ist, bei einem autorisierten Kundendienst vorgenommen wird und dass die Versandkosten (Transport und
Versicherung) zur Rücksendung des Telefons an die vom Sagem Communication-Kundendienst angegebene Adresse
(Telefonnummer ist auf dem Lieferschein angegeben) vom Kunden getragen werden. Gemäß den grundlegenden rechtlichen
Bestimmungen übernimmt Sagem Communication keine Haftung, weder ausdrücklich noch konkludent, für
Garantieleistungsansprüche, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Außerdem übernimmt Sagem
Communication keine Verantwortung für immaterielle und/oder direkte Schäden (z. B. Schäden durch Auftrags- bzw.
Ertragseinbußen oder andere finanzielle oder kommerzielle Verluste), ganz gleich, ob solche Schäden im Garantiefall
auftreten oder nicht.
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Mobiltelefon muss der Kunde einen leserlichen und unabgeänderten
Kaufvertrag vorlegen, aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs, Telefontyp und IMEI
hervorgehen. Außerdem müssen die Informationen auf dem Telefon-Identifikationsetikett leserlich sein, und das Etikett bzw.
andere Gerätesiegel müssen unangetastet sein. Die Gewährleistung gilt nur für die normale Benutzung des Mobiltelefons.
Schickt der Kunde ein Mobiltelefon zur Reparatur ein, ist er dafür verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem
Gerät gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe), auf eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt Sagem
Communication eine Liste mit Sicherungsfunktionen zur Verfügung. Sagem Communication übernimmt keine Haftung für die
Beschädigung von Daten, Programmen oder Dateien des Kunden. Im Verlustfall werden Informationen, Betriebselemente
und Dateiinhalte in keinem Fall neu installiert. Sagem Communication behält sich die alleinige Entscheidungsfreiheit vor, das
Telefon mit Hilfe neuer oder erneuerter Teile zu reparieren oder das Telefon durch ein neues bzw. durch ein vergleichbares
funktionsfähiges Telefon zu ersetzen. Während der Reparaturarbeiten behält sich Sagem Communication das Recht vor,
erforderlichenfalls technische Änderungen am Telefon vorzunehmen, sofern diese Änderungen die ursprüngliche
Funktionsfähigkeit des Telefons nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
Sagem Communication über. Die Reparaturdauer und gleichzeitig die Zeit, in der das Telefon aus Reparaturgründen nicht
genutzt werden kann, darf die Garantiezeit, wie in Artikel 1 beschrieben, nicht überschreiten, sofern keine anderen
Absprachen getroffen wurden. Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das Telefon zum Zeitpunkt der
Supportanfrage vollständig bezahlt wurde.
252193813_myX2-2_lu_de.book Page 58 Mercredi, 29. juin 2005 10:10 10