• Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem den Geräten beigefügten
Benutzerhandbuch beschrieben) sowie Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung der
Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hinzuweisen ist, daß die Kosten für die Arbeiten
zur Generalüberholung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von der SAGEM SA einen
Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung der Geräte an den Kundendienst der SAGEM SA akzeptieren
muß. Die Reparatur- und Versandkosten (hin und zurück) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung
abgeschlossen worden ist und sind auf sämtliche in Deutschland verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine dieser
Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen, ist diese
Bestimmung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
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