Softwareprodukt behoben werden. Polycom ist im Rahmen dieser ausdrücklichen Gewährleistung einzig
dazu verpflichtet, für ein eventuell defektes Softwareprodukt nach eigenem Ermessen und auf eigene
Kosten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten oder defekte Medien durch Software zu
ersetzen, die den von Polycom veröffentlichten Spezifikationen entspricht. Im Falle einer Rücksendung
muss das defekte Softwareprodukt zusammen mit einer Kopie Ihres Kaufbelegs an Polycom
zurückgeschickt werden. Für jegliche Ersatzsoftware gilt die Gewährleistung für den verbleibenden
Gewährleistungszeitraum oder dreißig (30) Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
6.2 Beschränkte Gewährleistung. Wenn ein Polycom-Produkt nicht wie oben garantiert funktioniert, ist
die einzige Entschädigung für den Kunden bei einer Verletzung dieser Gewährleistung der Ersatz oder
die Erstattung des Kaufpreises. Dies liegt im Ermessen von Polycom. DIE VORSTEHENDEN
GARANTIEN UND ABHILFEN SIND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, AUSSCHLIESSLICH UND
TRETEN AN STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN,
TATSÄCHLICHEN ODER GESETZLICHEN, RECHTLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN,
GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN ODER
BEDINGUNGEN BEZÜGLICH DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG
UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DIE ALLE HIERMIT AUSDRÜCKLICH
AUSGESCHLOSSEN WERDEN. POLYCOM ÜBERNIMMT WEDER SELBST DIE HAFTUNG NOCH
BERECHTIGT ES ANDERE PERSONEN DAZU, WEITERGEHENDE HAFTUNGEN BEZÜGLICH DES
VERKAUFS, DER INSTALLATION, WARTUNG ODER VERWENDUNG DIESES
SOFTWAREPRODUKTS ZU ÜBERNEHMEN.
IM RAHMEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG HAFTET POLYCOM NICHT FÜR MISSBRÄUCHLICHE
VERWENDUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, UNSACHGEMÄSSE INSTALLATION ODER TESTS,
UNZULÄSSIGE VERSUCHE, DAS PRODUKT ZU ÄNDERN, ODER FÜR ANDERE SCHÄDEN, DIE
AUSSERHALB DER BEABSICHTIGTEN VERWENDUNG ODER DURCH UNFALL, BRAND,
BLITZSCHLAG, STROMAUSFÄLLE, ANDERE GEFAHREN ODER DURCH HÖHERE GEWALT BEIM
TESTEN UND UNTERSUCHEN ENTSTANDEN SIND.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG
KÖNNEN POLYCOM ODER DESSEN LIEFERANTEN AUF KEINEN FALL FÜR BESONDERE,
ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN GLEICH
WELCHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS
ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN
INFORMATIONEN ODER ANDERE MATERIELLE VERLUSTE) HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE
DURCH DIE VERWENDUNG BZW. UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES
SOFTWAREPRODUKTS BZW. DER BEREITSTELLUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER
BEREITSTELLUNG VON SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN ENTSTANDEN SIND. DIES GILT AUCH
DANN, WENN POLYCOM ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN
WURDE. DIE GESAMTE HAFTUNG VON POLYCOM IST BESCHRÄNKT AUF DIE SUMME, DIE SIE
TATSÄCHLICH FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT BEZAHLT HABEN, ODER $5.00. SOFERN SIE
ALLERDINGS EINE VEREINBARUNG FÜR POLYCOM SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN
ABGESCHLOSSEN HABEN, SO WIRD DIE HAFTUNG SEITENS POLYCOM BEZÜGLICH DER
SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH DURCH DIE BESTIMMUNGEN DER
BETREFFENDEN VEREINBARUNG GEREGELT.
8. AUSSCHLUSS.
In manchen Ländern, Bundesstaaten oder Provinzen ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung der
stillschweigenden Gewährleistungen oder eine Begrenzung der Haftung für zufällige Schäden oder
Mangelfolgeschäden für bestimmte an Kunden gelieferte Produkte oder eine Haftungsbeschränkung für
Personenschäden nicht zulässig. In diesen Fällen sind die oben angeführten Beschränkungen und
Ausschlüsse möglicherweise für den Kunden nicht gültig. Wenn die implizierte Gewährleistung nicht in
ihrer Gesamtheit ausgeschlossen werden darf, so ist sie auf die Dauer der anwendbaren, schriftlichen
Gewährleistung beschränkt. Diese Gewährleistung gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, die je nach
der lokalen Gesetzgebung unterschiedlich sein können.