Anfangseinstellungen
Hinweis
• Der rote Leiter (ACC) dieses Gerätes sollte an
eine Klemme angeschlossen werden, die
durch den Zündschlüssel ein- und
ausgeschaltet wird. Wenn dies nicht der Fall
ist, kann die Fahrzeugbatterie erschöpft
werden.
Umschalten der Hilfseinstellung
Es ist möglich, Hilfsausrüstung mit diesem
Gerät zu verwenden.
Schalten Sie die Hilfseinstellung ein, wenn
externe Ausrüstung an dieses Gerät
angeschlossen wird.
1Drücken und halten Sie 1 bei
ausgeschalteter Quelle.
2Drücken Sie AUX, um den AUX-Modus zu
wählen.
3Drücken Sie AUX, um AUX einzuschalten.
ON (Ein) erscheint auf dem Display.
• Drücken Sie AUX erneut, um AUX
auszuschalten.
Umschalten der
Führungsanimation
Die Navigationsführungsanimation kann ein-
und ausgeschaltet werden.
1 Bei ausgeschalteter Programmquelle
halten Sie 1 gedrückt.
2Drücken Sie G.ANI, um die
Führungsanimation einzuschalten.
ON erscheint im Display.
• Drücken Sie G.ANI erneut, um die
Führungsanimation auszuschalten.
Umschalten der
Stummschaltung/Dämpfung-
Einstellung
• Diese Einstellung prüft, ob die Lautstärke des
Hauptgeräts während der Sprachsteuerung
automatisch stumm geschaltet wird.
• Bei Empfang eines Stummschaltsignals von
einem mit der Haupteinheit verbundenen
Zellulartelefon kann entweder Stummschaltung
oder Dämpfung für die Sprachführung der
Haupteinheit gewählt werden.
1Drücken und halten Sie 1 bei
ausgeschalteter Quelle.
2Drücken Sie MUTE.S, um den
Stummschaltung/Dämpfung-Modus zu
wählen.
3Drücken Sie MUTE.S, um die gewünschte
Einstellung zu wählen.
Drücken Sie MUTE.S wiederholt, um zwischen
den folgenden Einstellungen umzuschalten:
MUTE (Stummschaltung)—ATT (Dämpfung)—
NORMAL (keine Dämpfung)
Einstellen der Führungswahl
Auto-Navigationsaudio (Führung) kann über die
vorderen Lautsprecher ausgegeben werden.
1 Bei ausgeschalteter Programmquelle
halten Sie 1 gedrückt.
2Drücken Sie G.MIX, um auf den
Führungsauswahlmodus zu schalten.
3Drücken Sie den Drehregler 2 oder 3
oder betätigen Sie die Multifunktionstaste,
um die gewünschte Ausgangseinstellung zu
wählen.
LINKS + RECHTS — LINKS — RECHTS
Ge
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11
Abschnitt