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Anhang
Garantie
ACHTUNG!
Anfang April 2002 hat SAGEM SA die Fax-
geräteaktivität der Firma PHILIPS aufgekauft
(nähere Informationen fi nden Sie auch unter
www.fax.philips.com oder www.sagem.com).
SAGEM SA ist seither der führende europäi-
sche Hersteller von Faxgeräten und bietet eine
komplette Produktpalette von Faxgeräten mit
Internetzugang, SMS und Multifunktionalität an.
Diese Produktpalette deckt die verschiedenen
Bedürfnisse von Privat- und Firmenkunden ab.
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an
Ihren Verkäufer, der Sie beraten wird, und legen
diesem den Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von
diesem erhalten haben.
A Für das Gerät gilt zunächst einmal eine gesetz-
liche Sachmängelgewährleistung, die in Deutsch-
land und Österreich, jedoch nicht in der Schweiz,
24 Monate gültig ist. Deren genauer Inhalt und
Umfang ist in den Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen, die auf den mit Ihnen geschlossenen Ver-
trag anzuwenden sind, näher geregelt. Zusätzlich
zur gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist
übernimmt SAGEM Communication Austria
GmbH bis zu maximal einem Jahr ab Kaufdatum
die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für ein
Gerät, das frei von Fabrikationsfehlern ist. Wäh-
rend dieses Garantiezeitraums wird das fehler-
hafte Gerät kostenlos repariert. Der Kunde hat
das fehlerhafte Gerät jedoch auf seine Kosten an
die ihm vom Kundendienst der SAGEM Com-
munication Austria GmbH (die Telefonnummer
steht auf dem Lieferschein) angegebene Adresse
zurückzuschicken. Die Reparatur erfolgt auf
keinen Fall in den Räumlichkeiten des Kunden,
es sei denn, dass mit diesem ein spezieller War-
tungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sach-
mängelgewährleistungsfrist ist die SAGEM Com-
munication Austria GmbH bis zu maximal einem
Jahr ab Kaufdatum ausschließlich verpfl ichtet,
das fehlerhafte Gerät zu den oben genannten Be-
dingungen kostenlos zu reparieren. Ansprüche
aus der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung
bestehen in diesem Zeitraum nicht mehr. Aus-
geschlossen sind auch Schadenersatzansprüche
aus sonstigem Rechtsgrund, es sei denn, die
Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder es wurde eine vertragswesent-
liche Pfl icht verletzt. In letzterem Fall beschränkt
sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren
Schaden.
B Von der Garantie ausgeschlossen sind
• Defekte oder Funktionsstörungen, die auf
eine Nichteinhaltung der Installations- und
Gebrauchsanweisungen, auf äußere Einwir-
kungen (Überspannung, Brand, Erschütte-
rung, Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf
einen von der SAGEM Communication Aus-
tria GmbH nicht schriftlich genehmigten Um-
bau der Geräte, auf eine unterlassene Wartung
(gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung
oder Pfl ege der Geräte, auf ungeeignete Um-
weltbedingungen für die Geräte (insbesonde-
re im Zusammenhang mit ungeeigneten Tem-
peratur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen
für die Geräte und die Verbrauchsmaterialien)
oder auf eine Reparatur oder eine Instandhal-
tung zurückzuführen sind, die von einer von
der SAGEM Communication Austria GmbH
nicht ermächtigten Person vorgenommen
wurde,
• die normale Abnutzung der Geräte und die
Abnutzung der Zubehörteile,
• Beschädigungen, die auf eine unzureichende
oder schlechte Verpackung der an die SA-
GEM Communication Austria GmbH zu-
rückgesendeten Geräte zurückzuführen sind,
• die Lieferung neuer Softwareversionen,
• Reparaturen eines ohne die schriftliche Zu-
stimmung der SAGEM Communication Aus-
tria GmbH geänderten oder hinzugefügten
Gerätes oder Nachbesserungen einer ohne
die schriftliche Zustimmung der SAGEM
Communication Austria GmbH geänderten
oder hinzugefügten Software,
• Funktionsstörungen, die weder auf die Aus-
rüstung noch auf die Software zurückzufüh-
ren sind, die in den Benutzergeräten verwen-
det wird, um den Zugriff auf die von der
Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste
zu ermöglichen,
• Verbindungsprobleme, die auf ein ungünsti-
ges Umfeld zurückzuführen sind, insbesonde-
re:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zu-
gang oder der Verbindung zum Internet wie
z.B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der
Zusammenbruch der Leitung des Abonnen-
ten oder seines Gesprächspartners,