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Mit dem Rad im Straßenverkehr
Wenn Sie mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teil-
nehmen, genießen Sie viele Vorteile gegenüber den
anderen Verkehrsteilnehmern. Sie sind bedeutend
schneller unterwegs als Fußgänger und im dichten
Stadtdschungel können Sie es sogar mit den Autos
aufnehmen, denn Parkplatzsuche ist kein Thema.
Um im Verkehr „mitschwimmen“ zu können,
dürfen Radfahrer, sofern genug Platz vorhanden ist
und unter Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen, an
vor Ampeln wartenden Verkehrskolonnen langsam
rechts vorbeifahren. Sie starten dann aus der ersten
Reihe.
Viele Städte tun etwas für die Radfahrer und
bauen günstige Radverkehrswege und öffnen die
Einbahnstraßen in der Gegenrichtung speziell für
Radler. Diese Vorgehensweise ist seit Herbst 1997
den Gemeinden seitens des Gesetzes ausdrücklich
erlaubt.
Beachten Sie das
rechteckige weiße
Zusatzschild „Fahrrad
frei“, welches unter dem
kreisrunden roten Schild
mit weißem Balken
„Verbot der Einfahrt“
angebracht wird.
Die höhere Beweglich-
keit des Fahrrades wird
von manchen Radlern allerdings rücksichtslos
ausgenutzt. Es scheint, als gelten für sie keine Ver-
kehrsregeln, Bürgersteige werden mitbenutzt und
rote Ampeln scheint es nicht zu geben. Dies führt
oft zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer
und des Radlers selbst.
Aggressionen entstehen oft als Folge der rüpelhaf-
ten Fahrweise. Eine Sache sollten sich diese Radler
bei jeder Benutzung Ihres Rades vergegenwärtigen:
Als Radfahrer/-in gehören sie zu den schwäche-
ren Verkehrsteilnehmern. Am Rad gibt es keine
Knautschzone, keinen Gurt und keinen Airbag.
Jeder Zwischenfall kann ihre Gesundheit gefährden.
Mehr Sicht nach hinten bieten Rückspiegel. Achten
Sie beim Kauf auf eine solide, nicht vibrierende
Befestigung.
Nachträglich angebrachtes Zubehör,
z.B. Schutzbleche, Gepäckträger etc.,
kann die Funktion Ihres Rades beein-
trächtigen.
Verlust der Kontrolle über Ihr Fahrrad und
Sturz könnten die Folge sein. Befragen Sie
grundsätzlich Ihren Radhändler, bevor Sie
Zubehör irgendeiner Art an das Rad bauen.
Fahrradschlösser
Fahrräder sind begehrte Diebesobjekte, denn
sie sind oft wertvoll und gut weiterzuverkaufen.
Durch das geringe Gewicht lassen sie sich einfach
wegtragen.
Einfache Zahlen- oder Kabelschlösser bieten keinen
ausreichenden Schutz. Selbst die etwas dickeren
Seilschlösser stellen für einen versierten Dieb nur
ein geringes Hindernis dar.
Ein hochwertiges Bügelschloß ist eine wesentlich
größere Hürde. Achten Sie darauf, dass die Maul-
weite und -länge ausreichen, um den Rahmen des
Rades an ein Geländer oder einen Zaun anzuschlie-
ßen.
Sichern Sie den Rahmen und nach Möglichkeit
beide Laufräder. Sattelstützen und Räder, die
mit einem Schnellspanner befestigt sind, locken
regelrecht zur Mitnahme. Sichern Sie diese Bauteile,
wenn Sie das Rad verlassen, oder verwenden Sie
Schnellspannsicherungen.
Merke: Kein Schloß ist hundertprozen-
tig sicher. Aber je mehr Widerstand
ein Schloß bietet, desto unwahr-
scheinlicher wird es, dass sich ein
Dieb um dieses Rad bemüht.
Das beste Schloß nützt nichts, wenn das
Rad weggetragen werden kann. Daher ist
es äußerst wichtig, einen unbeweglichen
Gegenstand (Zaun, Geländer, Laterne) mit
einzuschließen.
Fahren Sie nie mit weiten Beinklei-
dern, die in die Speichen, die Kette
oder die Kettenräder gelangen
können. Verwenden Sie zum Schutz
geeignete Klammern oder Bänder.
Regenschutz
Die Form des Regenschutzes hängt von den
Geschwindigkeitsbereichen ab, in denen man fährt.
Die gebräuchlichen Regen-Ponchos sind nur bei
niederem und mittlerem Tempo einsetzbar. Bei
schnellerer Fahrt sind Regenanoraks und -hosen
empfehlenswert. Diese Regenausstattung ist
erheblich windschnittiger und bremst den Vorwärts-
drang nicht so sehr wie ein großflächiger Poncho.
Gegen aufspritzendes Wasser helfen Überschuhe,
die es sowohl für normales Schuhwerk als auch für
spezielle Radschuhe gibt.
Zubehör
Der Markt bietet jede Menge Zubehör, das den
Spaß am Radfahren noch steigern soll. Ganz vorne
in des Radlers Gunst stehen elektronische Tachos.
Diese ermitteln die Fahrt- und Durchschnittsge-
schwindigkeit, die Tages- und Jahreskilometer
sowie die Fahrtzeit.
Das wichtigste Zubehör für eine gelungene Radtour
ist eine Luftpumpe und eine kleine Werkzeugta-
sche. Darin sollten zwei Montierhebel, die gängigen
Innensechskantschlüssel,
ein Schlauch, Flickzeug
sowie eine Telefonkarte
und etwas Geld sein.
So sind Sie gewappnet,
wenn der Pannenteufel
zuschlägt.
Vor dem Kauf zusätzlicher Klingeln oder Hupen
sowie Beleuchtungseinrichtungen müssen Sie ge-
nau prüfen, ob dieses Zubehör erlaubt und geprüft
und damit für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Zusätzliche Batterie-/ Akkuleuchten müssen mit der
Schlangenlinie und dem Buchstaben „K“ gekenn-
zeichnet sein (vgl. Kapitel „Lichtanlagen“).
i
Einige Verhaltensregeln, die Sie im Straßen-
verkehr unbedingt befolgen sollten:
- Halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung!
- Fahren Sie rücksichtsvoll! Gefährden Sie keine
anderen Verkehrsteilnehmer!
- Halten Sie sich an die Radweg-Benutzungspflicht!
Sie müssen den rechtsseitigen Radweg benutzen.
Der Linke darf nur dann benutzt werden, wenn er
ausdrücklich freigegeben ist.
- Seit dem 1. Oktober 1998 müssen Radwege, die
unzumutbar sind, nicht mehr benutzt werden.
Die Entscheidung trifft allerdings die zuständige
Behörde. Unzumutbare Wege sind dann nicht
mehr als Fahrradweg ausgeschildert.
- Fahren Sie auf der Straße nicht nebeneinander!
Ausnahme sind die speziell ausgeschilderten
Fahrradstraßen, denn der Fahrradverkehr genießt
dort Vorrang. Kfz-Verkehr wird nur ausnahmswei-
se zugelassen; Anlieger-Autos müssen dann im
Gegensatz zu Fahrrädern Schrittgeschwindigkeit
fahren.
- Busspuren dürfen von Radfahrern benutzt
werden, wenn diese mit dem Zusatzschild Symbol
„Fahrrad“ und „frei“ gekennzeichnet sind.
Zudem können die Straßenverkehrsbehörden Rad-
fahrstreifen auf der Fahrbahn markieren. Diese
müssen benutzt werden, wenn sie als Radweg
gekennzeichnet sind.
- Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Rad immer im
verkehrssicheren Zustand befindet!
- Schalten Sie bei einbrechender Dunkelheit das
Licht an!
- Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen ist das
Radfahren verboten.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu vorausfahren-
den Kraftfahrzeugen, denn diese benötigen einen
kürzeren Bremsweg.
- Tragen Sie immer einen Sturzhelm!
- Ziehen Sie immer helle Bekleidung an, damit Sie
besser erkannt werden!
- Nehmen Sie keine weiteren Personen auf dem
Fahrrad mit. Ausnahme: Kinder bis zum Höchstal-
ter von 7 Jahren in speziellen Sitzen.
- Kinder unter 8 Jahren müssen den Gehweg
benutzen. Kindern zwischen dem achten und dem
zehnten Lebensjahr ist die Gehwegbenutzung
erlaubt. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen
die Kinder absteigen.
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