13. Entsorgung und
Wiederverwertung
Das Gerät befindet sich in einer Verpackung
um Transportschäden zu verhindern. Diese
Verpackung ist Rohstoff und ist somit wieder
verwendbar oder kann dem Rohstoffkreislauf
zurückgeführt werden. Das Gerät und dessen
Zubehör bestehen aus verschiedenen
Materialien, wie z.B. Metall und Kunststoffe.
Führen Sie defekte Bauteile der
Sondermüllentsorgung zu. Fragen Sie im
Fachgeschäft oder in der Gemeindeverwaltung
nach!
Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht
in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt werden und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauf-
forderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alter-
nativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei
der sachgerechten Verwertung im Falle der
Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät
kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im
Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen
sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile
und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Batterien beinhalten umweltgefährdende
Materialien. Werfen Sie Batterien nicht in den
Hausmüll, ins Feuer oder ins Wasser.
Batterien sollen gesammelt, recycelt oder
umweltfreundlich entsorgt werden. Sie können
verbrauchte Batterien an die iSC GmbH,
Eschenstraße 6 in D-94405 Landau senden.
Dort wird vom Hersteller eine fachgerechte
Entsorgung gewährleistet.
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CH