Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht
in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt werden und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauf-
forderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alter-
nativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei
der sachgerechten Verwertung im Falle der
Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät
kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im
Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen
sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile
und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
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