EU/EWR Garantie: Bedingungen anwendbar in anderen Ländern als dem
ursprünglichen Verkaufsland.
A Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der
entsprechenden Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen
Vertretung in dem EU/EWR-Land, in dem diese Garantie in Anspruch genommen
wird, Kontakt aufzunehmen. Die Anschriften können dem “Product Service Guide”
entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden.
Der Käufer wird daraufhin darüber informiert, ob:
(i) die Vertragsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die
Reparaturleistung erbringt, oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung für
die Versendung des Gerätes in das EU/EWR-Land, in dem das Gerät
ursprünglich verkauft wurde, sorge trägt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf
Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem das
Gerät ursprünglich verkauft wurde.
B Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von
der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem
Land der Benutzung geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden
Garantiekarte und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des
Käufers an diese Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die
Reparaturleistungen übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die
zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige
Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen
ausführen.
C Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht
in dem Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren
technischen Spezifikationen des Gerätes von denen des im Benutzungsland üblichen
Modells verschieden sein, so kann die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene
zuständige Vertretung in der Lage sein, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen
durchzuführen, welche aus dem ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes stammen.
Es kann sich jedoch als notwendig erweisen, die Garantiereparaturleistung durch die
Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung im
ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen. In beiden Fällen muß der Käufer
die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums erbringen. Jedoch
wird der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile auf
Risiko und auf Kosten des Käufers durchgeführt.
Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen kommen.
D In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft
oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte
sendet, werden die Leistungen zu denselben Bedingungen (einschließlich der
Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im Benutzungsland, nicht
jedoch in dem EU/EWR-Land gültig sind, in dem das Gerät ursprünglich gekauft
wurde. In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der
Verkaufsgesellschaft oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung in das
EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, so werden
die Reparaturleistungen zu Bedingungen erbracht, die dort gültig sind.
E Einige Produktmodelle bedürfen der Justierung oder der Anpassung für eine
betriebsgerechte Leistung oder für sicheren Gebrauch in einigen EU/EWR-Ländern in
Übereinstimmung mit zwingenden oder empfohlenen Bestimmungen betreffend die
Betriebsspannung, die Betriebssicherheit oder technischen Normen. Für bestimmte
Produkte können die Kosten einer solchen Justierung oder Anpassung erheblich sein.
Es mag sich auch als schwierig erweisen, den Bestimmungen betreffend
Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technische Normen Genüge zu leisten. Es
wird dem Käufer streng empfohlen, sich über diese lokalen technischen und
Sicherheitsfaktoren zu erkundigen, bevor er das Gerät in einem anderen
EU/EWR-Land benutzt.
F Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Justierung oder Anpassung, um örtlichen
Vorschriften betreffend Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder andere technische
Normen Genüge zu leisten. Die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene
zuständige Vertretung kann in der Lage sein, die notwendigen Justierungen oder
Anpassungen auf Kosten des Käufers für bestimmte Produktmodelle durchzuführen.
Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle Produktmodelle an örtliche
Bestimmungen betreffend die Betriebsspannung, die Betriebssicherheit oder andere
technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, daß
Justierungen oder Anpassungen die Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.
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EU/EWR Garantie