Bedienung Feuerrost
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Mit dem Bedienhebel kann der Feuerrost zu oder
aufgestellt und die Asche aus dem Feuerraum
durch hin- und herschieben des Rostes in den
Aschekasten befördert werden.
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Primärluft kann nur in den Feuerraum eintreten,
wenn der Feuerrost auf offener Stellung steht.
Heizen
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Nur die Menge Brennstoff auflegen, die entspre-
chend dem Wärmebedarf benötigt wird.
Für Nennheizleistung 5 kW:
- max. 1,5 kg Holzscheite
- max. 1,3 kg Holzbriketts
Für max. zulässige Heizleistung:
- max. 3 kg Holzscheite
- max. 3 kg Holzbriketts
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Die Feuerraumtür beim Nachlegen langsam öff-
nen, da sonst Heizgase austreten können.
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Aschekasten oder Feuerraum rechtzeitig ent-
leeren. Sonst Behinderung der Verbrennungs-
luftzufuhr oder Schädigung der Rosteinrichtung
möglich.
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Aschekasten nur zum Entleeren entnehmen.
Während des Heizbetriebes die Fülltür immer fest
geschlossen lassen.
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Aschekastenfach regelmäßig bei herausgenom-
menem Aschekasten von evtl. daneben gefalle-
ner Asche reinigen (z.B. mit Staubsauger).
Achtung: Gerät und Ascherückstände müssen
abgekühlt sein.
Heizen während der Übergangszeit
Voraussetzung für eine gute Funktion des Kamin-
ofens ist der richtige Förderdruck (Schornsteinzug).
Dieser ist sehr von der Außentemperatur abhängig.
Bei höheren Außentemperaturen (über 16°C) kann es
deshalb zu Störungen durch mangelnden Förder-
druck kommen.
Was tun?
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Luftschieber maximal öffnen.
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Nur kleine Menge Brennstoff auflegen.
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Asche häufig schüren.
Besondere Hinweise
Bei einer wesentlichen oder dauernden Überbe-
lastung des Kaminofens über die Nennwärmeleistung
hinaus sowie bei Verwendung anderer als der ge-
nannten Brennstoffe, entfällt die Gewährleistung und
die Garantie des Herstellers.
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Der Kaminofen ist nur mit geschlossenen Feuer-
raumtüren zu betreiben.
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Keine heiße Asche entnehmen. Asche nur in feu-
ersicheren, unbrennbaren Behälter lagern.
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Achtung: Die Oberflächen werden heiß! Zur Be-
dienung immer den beiliegenden Handschuh be-
nutzen.
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Niemals Spiritus, Benzin oder andere feuerge-
fährliche Stoffe zum Anzünden verwenden.
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Die Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversor-
gung dürfen nicht verändert werden. Insbesonde-
re muss sichergestellt bleiben, dass notwendige
Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes
der Feuerstätte offen sind.
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Es dürfen keine Veränderungen am Kaminofen
vorgenommen werden