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Hinweistext der Hersteller zur Information gegenüber privaten Haushalten
[§9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
?Gebrauchte Elektro-und Elektronik-
geräte dürfen gemäßeuropäischer
Vorgaben [1] nicht mehr zum
unsortierten Siedlungsabfall gegeben
werden. Sie müssen getrennt erfasst
werden. Das Symbol der Abfalltonne
auf Rädern weist auf die Notwendig-
keit der getrennten Sammlung hin.
?Helfen auch Sie mit beim Umwelt-
schutz und sorgen dafür, dieses
Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter
nutzen wollen, in die hierfür
vorgesehenen Systeme der Getrennt-
sammlung zu geben.
?In Deutschland sind Sie gesetzlich [2]
verpflichtet, ein Altgerät einer vom
unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger (Kommunen) haben hierzu
Sammelstellen eingerichtet, an
denenAltgeräte aus privaten Haus-
halten ihres Gebietes für Sie kosten-
frei entgegengenommen werden.
Möglicher-weise holen die rechtli-
chen Entsorgungsträger die Alt-
geräte auch bei den privaten Haus-
halten ab.
?Bitte informieren Sie sich über ihren
lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer
Stadt-oder Ihrer Gemeinde-
verwaltung über die in Ihrem Gebiet
zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Rückgabe oder
Sammlung von Altgeräten.
[1] RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Janu-
ar2003 über Elektro-und Elektronik Altgeräte
[2] Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknah-
me und die umwelt- verträgliche Entsorgung
von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und
Elektronikgerätegesetz –ElektroG) vom 16. März
2005