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• Dieses Gerät ist ausschließlich zum Abzug von Kochdunst bestimmt. Um
gefährliche Situationen zu vermeiden, nur in Übereinstimmung mit diesen
Anweisungen verwenden.
• Das Gerät nicht im Freien oder für gewerbliche Zwecke benutzen. Dieses Gerät
ist ausschließlich für den Haushaltsgebrauch bestimmt.
• Das Netzkabel, das Gerät und Verlängerungskabel regelmäßig auf
Beschädigungen prüfen. Ein beschädigtes Gerät nicht betreiben. Sofort den
Netzstecker ziehen.
• Das Netzkabel oder ein verwendetes Verlängerungskabel so führen, dass man
nicht daran ziehen oder darüber stolpern kann. Darauf achten, dass das
Netzkabel nicht in leicht erreichbaren Bereichen herunterhängt.
• Bei Nichtgebrauch das Gerät ausschalten und den Netzstecker ziehen. Den
Netzstecker niemals am Kabel oder mit nassen Händen herausziehen. Bei
Fehlfunktionen während der Verwendung, vor dem Reinigen oder Transport
und nach Verwendung den Netzstecker ziehen.
• Das im Betrieb befindliche oder angeschlossene Gerät nicht unbeaufsichtigt
lassen.
• Während oder nach Betrieb des Gerätes nicht die Glühlampen berühren.
• Die Filter nicht kontrollieren, während das Gerät in Betrieb ist.
• Offene Flammen vermeiden, da dies die Filter beschädigen und zur
Brandgefahr führen kann.
• Frittiergut ständig beobachten, um Brandgefahren durch überhitztes Öl zu
verhindern.
• Jegliche Installationsarbeiten sind von einem qualifizierten Elektriker oder
Fachmann auszuführen.
• Um einen idealen Betriebszustand zu gewährleisten, sollte das Gerät und das
Filtergewebe regelmäßig gereinigt werden.
ENTSORGUNG
Das Symbol "durchgestrichene Mülltonne" erfordert die separate Entsorgung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE). Elektrische und elektronische Geräte
können gefährliche und umweltgefährdende Stoffe enthalten. Dieses Gerät nicht
im unsortierten Hausmüll entsorgen. An einer ausgewiesenen Sammelstelle für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte entsorgen. Dadurch tragen Sie zum Schutz der
Ressourcen und der Umwelt bei. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
an Ihren Händler oder die zuständige Behörde am Ort.