Der Abstand vom Ausschnitt bis zu einer Mauer und/oder einem Möbelstück muß
mindestens 50 mm betragen.
Dieses Gerät entspricht bezüglich des Schutzes gegen Feuergefahr dem Typ Y. Nur
Geräte dieses Typs dürfen einseitig an nebenstehende Hochschränke oder Wände
eingebaut werden. Aber von der andere Seite dürft keine möble oder gerät höher der
Kochmulde sein.
Die Arbeitsplatte soll mit hitzbeständigem Kleber (100 °C) verarbeitet sein.
Die Wandabschlußleisten müssen hitzbeständig sein
Das Kochfeld darf nicht über Herde ohne Lüfter, Geschirrspülern, Wasch- oder
Trockengeräten eingebaut werden.
Um eine ausreichende Belüftung der Elektronik im Kochfeld zu erzielen, ist unter der
Mulde ein Luftraum von 20 mm notwendig.
Befindet sich unter dem Kochfeld eine Schublade, dürfen in der Schublade keine
brennbaren Gegenstände, z.B. Spraydosen, aufbewahrt werden.
Zwischen dem Gerät und einer Dunstabzugshaube
muß der vom Hersteller angegebene
Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bei
fehlenden Angaben muß dieser Abstand mindestens
760 mm sein.
Es muß sichergestellt werden, daß das
Anschlußkabel des Kochfeldes nach dem Einbau
keinen mechanischen Belastungen, z.B. durch
Schublade, ausgesetzt ist.
Die Schnittflächen sollen mit speziellem Lack,
Silikonkautschuk oder Giesharz versiegelt werden,
um ein aufquellen durch Feuchtigkeit zu verhindern.
Beachten Sie, das mitgelieferte Dichtungsband
sorgfältig aufzukleben.