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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass schon der bloße Besitz von digital kopiertem oder
reproduziertem Material, das mit einem Scanner, einer Digitalkamera
oder einem anderen Gerät hergestellt wurde, strafbar sein kann.
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Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert werden dürfen
Geldscheine, Münzen, Wertpapiere, Staatsanleihen,
Kommunalobligationen etc. dürfen nicht kopiert oder reproduziert
werden, selbst wenn sie als »Muster« gekennzeichnet sind.
Das Kopieren oder Reproduzieren von ausländischen Geldscheinen,
Münzen oder Wertpapieren ist ebenfalls nicht erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Behörden dürfen
ungestempelte Briefmarken oder vorfrankierte Postkarten nicht kopiert
oder reproduziert werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von behördlichen Stempeln und von
nach gesetzlichen Vorschriften beglaubigten Dokumenten ist nicht
erlaubt.
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Beschränkungen bei bestimmten Kopien und Reproduktionen
Bitte beachten Sie die rechtlichen Einschränkungen beim Kopieren und
Reproduzieren von Dokumenten privater Unternehmen, wie z. B.
Aktien, Wechsel, Schecks, Geschenkgutscheine, Fahrscheine und
Coupons. In bestimmten Fällen kann eine geringe Zahl notwendiger
Kopien ausschließlich für innerbetrieblichen Gebrauch erlaubt sein.
Kopieren Sie ferner keine Dokumente, die von öffentlichen
Einrichtungen oder privaten Unternehmen ausgegeben werden, wie z.
B. Pässe, Personalausweise und sonstige Ausweise, Eintrittskarten,
Essensgutscheine.
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Urheberrechtlich geschützte Werke
Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen mit der Kamera gemachte Fotos
und Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht
verwendet werden, wenn die Erlaubnis des Urheberrechts-inhabers
nicht vorliegt. Für den persön-lichen Gebrauch gelten Ausnahmen;
beachten Sie jedoch, dass sogar der persönliche Gebrauch von Fotos
oder Aufnahmen von Ausstellungsstücken oder Live-Auftritten
eingeschränkt sein kann.