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Wichtige Hinweise
Zusätzliche Hinweise bei Gas-Koch-
geräten:
ṇBei der Montage von Gaskochstellen
sind die national einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen (z. B. in Deutschland:
Technische Regeln Gasinstallation TRGI) zu
beachten.
ṇEs müssen die jeweils gültigen Einbau-
vorschriften und die Einbauhinweise der
Gas-Gerätehersteller beachtet werden.
ṇDie Dunstabzugshaube darf nur an
einer Seite neben einem Hochschrank oder
einer hohen Wand eingebaut werden.
Abstand mind. 50 mm.
ṇMindestabstand bei Gas-Kochstellen
zwischen Oberkante Topfträger und
Unterkante der Dunstabzugs-
haube: 650 mm, Abb. 1.
ṇAltgeräte sind kein wertloser Abfall.
Durch umweltgerechte Entsorgung können
wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen
werden.
Bevor Sie das Altgerät entsorgen, machen
Sie es unbrauchbar.
ṇIhr neues Gerät wurde auf dem Weg zu
Ihnen durch die Verpackung geschützt. Alle
eingesetzten Materialien sind umweltver-
träglich und wieder verwertbar. Bitte helfen
Sie mit und entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Über aktuelle Entsorgungswege informieren
Sie sich bitte bei Ihrem Fachhändler oder
bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
ṇDie Dunstabzugshaube ist für Abluft-
und Umluftbetrieb verwendbar.
ṇDie Dunstabzugshaube immer über der
Mitte der Kochstellen anbringen.
ṇMindestabstand zwischen Elektro-
kochstellen und Unterkante der Dunstab-
zugshaube: 550 mm, Abb. 1.
ṇÜber einer Feuerstätte für feste
Brennstoffe, von der eine Brandgefahr
(z. B. Funkenflug) ausgehen kann, ist die
Montage der Dunstabzugshaube nur dann
zulässig, wenn die Feuerstätte eine
geschlossene nicht abnehmbare
Abdeckung hat und die länderspezifischen
Vorschriften eingehalten werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Gas-
Herde und Gas-Mulden.
ṇJe kleiner der Abstand zwischen
Dunstabzugshaube und Kochstellen desto
größer ist die Möglichkeit, dass sich durch
aufsteigenden Wasserdampf unten an der
Dunstabzugshaube Tropfen bilden können.
Vor dem Lesen bitte die letzten Seiten mit
den Abbildungen ausklappen.
ṇDieses Gerät ist ent-
sprechend der
europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte
(waste electrical and
electronic equipment –
WEEE) gekennzeichnet.
Die Richtlinie gibt den
Rahmen für eine EU-weit gültige
Rücknahme und Verwertung der Altgeräte
vor.