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Vor der Montage
D
Bei Abluftbetrieb der Dunstabzugs-
haube und gleichzeitigem Betrieb
schornsteinabhängiger Feuerungen (wie
z. B. Gas-, Öl- oder Kohleheizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
muss für ausreichend Zuluft gesorgt
werden, die von der Feuerstätte zur
Verbrennung benötigt wird.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte von 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschritten wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern und in Verbindung mit
Zuluft-/Abluftmauerkasten oder durch
andere techn. Maßnahmen, wie
gegenseitige Verriegelung o. ä., die
Verbrennungsluft nachströmen kann.
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch zurückgesaugte
Verbrennungsgase.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb
von Kochgeräten, z. B. Kochmulde und
Gasherd wird diese Regel nicht
angewendet.
ṇ Das Gebläse ist nur für die
Montage auf schrägen Ziegeldächern
vorgesehen.
Die Dachschräge muss mindestens 10°
sein.
ṇ Das Gebläse darf nicht auf
Flachdächern oder Eternitdächern montiert
werden.
ṇ Die Montage darf nur von einem
ausgebildeten Dachdecker ausgeführt
werden.
ṇ Das Gebläse muss mindestens 2 m
entfernt von der Dunstabzugshaube
montiert werden.
ṇ Das Gebläse nicht in der Nähe von
Fenstern, Türen oder Terassen montieren.
ṇ Das Gebläse an einer Stelle
montieren,
– die Geräusch- und Geruchsbelästigung
von Anwohnern und Nachbarn
ausschließt,
– die Zugänglichkeit für Wartung und
Reparatur ermöglicht.
ṇ Die Steckverbindungen der
Elektrokabel müssen innerhalb des
Gebäudes sein.
ṇ An den Verbindungsrohren zur
Dunstabzugshaube darf keine Reduzierung
von l 150 mm vorgenommen werden.
Einen zusätzlichen Schalldämpfer für Rohr
l 150 mm können Sie beim Fachhandel,
als Sonderzubehör erwerben.
Gewicht: 7,0 kg.
Konstruktionsänderungen im Rahmen der technischen
Entwicklung bleiben vorenthalten.