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Tysk
Fußböden
Wird der Kaminofen über einem brennbaren Fußboden aufgestellt, muss darunter zuerst eine
nicht brennbare Unterlage gelegt werden, welche die Feueröffnung vorne um mindestens 30
cm und seitlich um je mindestens 15 cm überragt.
Beachten Sie: Der geforderte Mindestabstand zwischen brennbarem Fußboden und Ofenun-
terseite beträgt 150 mm.
1.5 Schornstein
Wenn es die örtlichen Bestimmungen erlauben, kann der Ofen an einen Schornstein
angeschlossen werden, an den bereits eine andere geschlossene Feuerstelle angeschlossen
ist (z.B. an einen anderen Kaminofen oder Ölbrenner. Beachten Sie aber, dass ein Kaminofen
an denselben Schornstein nicht angeschlossen werden darf, wo auch ein kondensierender Öl-
brenner angeschlossen ist. Bitte bei Zweifelfragen Ihren Schornsteinfeger fragen. Beachten
Sie eventuelle Anforderungen an den Anbringungsort des Rauchrohres, wenn zwei oder meh-
rere Feuerstellen an denselben Schornstein angeschlossen werden.
Der Kaminofen darf nie an einen Schornstein angeschlossen werden, an den eine
Gasfeuerung angeschlossen ist.
Ein moderner effektiver Kaminofen stellt an Ihren Schornstein höhere Anforderungen. Lassen
Sie deshalb den Schornstein vom Schornsteinfeger begutachten. Der freie Querschnitt des
Schornsteins muss den nationalen und örtlichen Bestimmungen genügen. Doch im Allgemei-
nen muss bei Kaminöfen die Lichtöffnung mindestens 175 cm² groß sein. Bei einer zu großen
Lichtöffnung ist zu viel Energie erforderlich, um den Schornstein so auf zuwärmen, dass ein
annehmbarer Schornsteinzug entsteht. Handelt es sich um einen gemauerten Schornstein mit
größerer Lichtöffnung, wird empfohlen, eine isolierende Schornsteinverrohrung mit dem rich-
tigen Durchmesser einzusetzen. Dies führt zu verbessertem Schornsteinzug und damit wirt-
schaftlicherem Heizen.
Für die Höhe des Schornsteins gibt es keine besonderen Bestimmungen, jedoch sollte er
so hoch sein, dass genügend Schornsteinzug entsteht und es zu keiner Rauchbelästigung
kommt. In der Regel ist der Schornsteinzug dann zufriedenstellend, wenn der Schornstein 4
Meter Höhe über dem Ofen und mindestens 80 cm Höhe über dem Dachfirst aufweist. Wird
der Schornstein an der Seite des Hauses angebracht, sollte seine Spitze nie niedriger sein
als der Dachfirst oder der höchste Punkt des Daches. Beachten Sie, dass bei Reetdächern für
das Anbringen von Schornsteinen oft nationale und örtliche Bestimmungen gelten. Siehe Ab-
schnitt Schornsteinzug 1.9.
Schornstein und Rauchrohr sind mit Reinigungstüren zu versehen. Die Größe der Reinigungs-
tür im Schornstein muss mindestens der Lichtöffnung des Schornsteins entsprechen. Der
Schornstein muss für eine Inspektion von außen zugänglich sein und der Zugang zur Reini-
gungstür und zum Schornstein muss möglich sein, wenn von oben gereinigt werden soll (z.B.
Stahlschornsteine).
1.6 Ofenrohranschluss
Die obere gusseiserne Topplatte vom Ofen abheben.
Die runde gusseiserne Deckplatte in der Topplatte bleibt befestigt, wenn das Rauchrohr nach
hinten hinausführen soll. Soll das Rauchrohr nach oben führen, dann muss die Deckplat-
te von der Topplatte abgeschraubt werden. Der Ofen ist standardmäßig für einen nach oben
führenden Rauchausgang (1) ausgelegt und mit einem an die gusseiserne Rückwand (hinter
den Konvektionsplatten) montierten Gussdeckel versehen. Soll der Rauchausgang des Ofens
nach hinten hinausführen, montiert man die runde Platte auf der Rückseite des Ofens ab und
schlägt die Blechteile an den innen liegenden Konventionsplatten mithilfe eines Hammers mit