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INE KURZE EINFÜHRUNG IN FOTOGRAFIE
EINE KURZE EINFÜHRUNG IN DIE FOTOGRAFIE
Fotografie kann eine lohnenswerte Beschäftigung sein. Es ist ein weitgefächertes Gebiet, und es
kann Jahre dauern, es zu meistern. Aber das Vergnügen, Bilder zu machen, und das Festhalten
eines magischen Augenblicks ist ein unvergleichliches Erlebnis. Diese Einführung beschäftigt sich
mit einigen grundlegenden fotografischen Prinzipien.
Die Blendenöffnung bestimmt nicht nur die
Belichtung, sondern auch die
Tiefenschärfe, also den Bereich vom
nächsten noch scharf abgebildeten Objekt
bis hin zum weitesten noch scharf abge-
bildeten Objekt. Je größer der
Blendenwert, desto größer ist die
Tiefenschärfe und desto länger muss das
Bild belichtet werden. Je kleiner der
Blendenwert, desto enger wird der
Tiefenschärfebereich und desto kürzer wird
die Belichtungszeit. Gewöhnlich verwenden
Landschaftsfotografen eine große
Tiefenschärfe (große Blendenzahl), um
sowohl den Vordergrund als auch den
Hintergrund scharf abzubilden; Porträt-
Fotografen verwenden einen engen
Tiefenschärfebereich (kleiner Blendenwert),
um das Objekt (die aufzunehmende
Person) vom Hintergrund abzuheben.
Auch die verwendete Brennweite hat einen
Einfluss auf die Tiefenschärfe. Je kürzer die
Brennweite, desto größer ist die
Tiefenschärfe, und umgekehrt.
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Die Verschlusszeit bestimmt nicht nur die Belicht-
ung, sondern auch die Möglichkeit, Bewegungen
einzufrieren. Sportfotografen verwenden kurze
Verschlusszeiten, um actionreiche, dynamische
Szenen mit sehr schnellen Bewegungen fest-
zuhalten. Lange Belichtungszeiten können ver-
wendet werden, um den Fluss einer Bewegung
darzustellen, beispielsweise das reißende Wasser
eines Wasserfalls. Bei langen Belichtungszeiten
empfiehlt sich in den meisten Situationen die
Verwendung eines Stativs.
Veränderungen der Blendenzahl und der Belichtungszeit können in der Bildvorschau (im Sucherbild)
nicht visualisiert (anschaulich gemacht) werden. Bei wichtigen Arbeiten sollte eine Testaufnahme
angefertigt werden und das Resultat in der Schnellansicht (S. 40) begutachtet werden.