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Garantiebestimmungen
Bundesrepublik Deutschland
1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen
Landes bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten
Gebrauch Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluss des
Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an
den Käufer (Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums
durch Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-
Kaufbeleges geltend gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg
entweder über den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-
Werke GmbH & Co KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55,
90513 Zirndorf, transportsicher verpackt unter genauer
Schilderung der Beanstandung einzusenden. Sie können unter
den gleichen Bedingungen auch an die autorisierten
Kundendienststellen der Firma Metz-Werke GmbH & Co KG einge-
sandt werden. Hin- und Rücksendung erfolgen auf Gefahr des
Käufers.
7. Die Garantie besteht darin, dass Geräte, die infolge eines aner-
kannten Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind,
kostenlos repariert oder, soweit eine Reparatur unverhältnis-
mäßig ist, ausgetauscht werden.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die
nicht am Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiezeit, noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten
Teile eine neue Garantiezeit begründet.
8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder
Dritte schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren
Ansprüche aus.
Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler,
die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische
Beschädigung, ausgelaufene Batterien oder durch höhere
Gewalt, Wasser, Blitz etc. entstanden sind. Ferner sind
Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von der
Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile
betroffen: Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte,
Verbindungskabel.
9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die
Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem
Verkäufer nicht berührt.
Metz-Werke GmbH & Co KG