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1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der
Bundesrepublik Deutschland ab 01.01.2002.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen Landes
bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch
Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluß des
Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes an den
Käufer (Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums durch
Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-Kaufbeleges gel-
tend gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg entweder
über den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke GmbH & Co
KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, transportsi-
cher verpackt unter genauer Schilderung der Beanstandung einzusenden.
Sie können unter den gleichen Bedingungen auch an die autorisierten
Kundendienststellen der Firma Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt
werden. Hin- und Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.
7.
Die Garantie besteht darin, daß Geräte, die infolge eines anerkannten
Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kostenlos repariert
oder, soweit eine Reparatur unverhältnismäßig ist, ausgetauscht werden.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am Gerät
selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit,
noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue
Garantiezeit begründet.
8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder Dritte
schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle weiteren Ansprüche aus.
Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Fehler, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mechanische
Beschädigung, ausgelaufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser,
Blitz etc. entstanden sind.
Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von der
Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile betroffen:
Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.
9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die
Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht
berührt.
Metz-Werke GmbH & Co KG