Geräte-Pass
Deutschland/Austria
Nur gültig, wenn ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt. Durch Änderungen verliert der
Geräte-Paß seine Gültigkeit. Sorgfältig aufbewahren. Verlorene Urkunden werden nicht ersetzt.
Type / Seriennr.
08/27/03 DVD HD 250
Anschrift des Käufers:
Verkaufsdatum:
Fachhändler und Käufer bestätigen durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Garantiebedingungen
1. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten Gebrauch Gültigkeit.
2. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluß des Kaufvertrages bzw. mit dem
Tag der Auslieferung des Gerätes an den Käufer (Endverbraucher).
3. Garantieanspüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums durch Vorlage der durch
den Fachhändler vollständig ausgefüllten Garantieurkunde und des maschinell erstellten
Kaufbeleges geltend gemacht werden.
4. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dieser Garantieurkunde und
dem Kaufbeleg
entweder über den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke GmbH & Co KG -
Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, transportsicher verpackt unter
genauer Schilderung der Beanstandung einzusenden. Sie können unter den gleichen
Bedingungen auch an die autorisierten Kundendienststellen der Firma Metz-Werke GmbH &
Co KG eingesandt werden.
Hin- und Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.
5. Die Garantie besteht darin, daß Geräte, die infolge eines anerkannten Fabrikations- oder
Materialfehlers defekt geworden sind, kostenlos repariert oder, soweit eine Reparatur unver-
hältnismäßig ist, ausgetauscht werden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für
Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch wird für die
ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
190 90 0437
Unterschrift des Käufers Stempel und Unterschrift des Fachhändlers