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Garantiebedingungen für Belgien
I. Allgemeine Garantiebedingungen
1. Allgemeines
Die Garantiezeit beginnt immer am Tag des Einkaufs des MEDION Gerätes von der MEDION oder einem offiziellen
Handelspartner der MEDION. Die Garantie gilt für Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler
Verwendung auftreten können. Die Garantiezeit ergibt sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte in
Zusammenhang mit dem Kaufbeleg des autorisierten MEDION Handelspartners oder das auf dem Original des
Lieferscheins angegebene Datum. Bei einer Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung der Ware besteht, beträgt die
Garantiefrist nach § 1649 quater Absatz 1 B.W. zwei (2) Jahre.
Um Garantieleistungen beanspruchen zu können, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:
das Original des Kaufbelegs;
ggf. das Original des Lieferscheins;
die Garantiekarte
Liegt den Geräten keine Garantiekarte bei, besteht für diese Geräte keine Garantie. Neue Geräte unterliegen den
gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 24 Monaten. Bei gebrauchten Geräten (B-Ware) unterliegt die Ware der
eingeschränkten Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Bewahren Sie das Original des Kaufbelegs, das Original des Lieferscheins und die Garantiekarte bitte gut auf.
MEDION und deren autorisierte Vertriebspartner behalten sich das Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern,
wenn der Kaufbeleg bzw. der Lieferschein oder die Garantiekarte nicht vorgelegt werden können bzw. wenn die
Daten unvollständig, gelöscht oder nach dem ursprünglichen Kauf durch den Verbraucher beim Händler geändert
worden sind.
Falls Sie das Produkt an uns einsenden müssen, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Produkt für den Transport
sicher verpackt ist. Soweit auf der Garantiekarte nichts anderes angegeben ist, tragen Sie die Versandkosten und
das Transportrisiko.
Legen Sie dem defekten Produkt eine deutliche und möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung mit Ihrer Anschrift
und Telefonnummer sowie alles für die Reparatur erforderliche Zubehör bei. Bei der Ausführung der Reparatur
geht MEDION von der Fehlerbeschreibung in Ihrem Begleitschreiben und den bei der Instandsetzung selbst
festgestellten Mängeln aus.
Um einen Garantieanspruch zu haben, müssen Sie sich, bevor Sie ein Produkt an uns einsenden, grundsätzlich mit
unserer Hotline in Verbindung setzen. Bei dieser Hotline erhalten Sie eine Referenznummer (die sog. RMA-
Nummer), die Sie auf der Außenseite des Pakets vermerken müssen.
Das Produkt muss vollständig, d.h. mit allem beim Kauf mitgelieferten Zubehör, eingesandt werden. Falls das
Produkt nicht vollständig ist, führt dies zu Verzögerungen bei der Reparatur bzw. beim Austausch. Für zusätzlich
eingesandte Produkte, die nicht Teil des beim Kauf mitgelieferten Zubehörs sind, übernimmt MEDION keinerlei
Verantwortung.
Diese Garantie schränkt weder Ihre Rechte als Verbraucher nach der nationalen Gesetzgebung des Lands, in dem
Sie die betreffenden Waren (erstmals) erwerben, noch, nach den gleichen nationalen Bestimmungen, Ihre Rechte
gegenüber dem autorisierten Vertriebspartner von MEDION als Folge des Kaufvertrags ein.
Garantiefälle führen nicht zu einer Erneuerung bzw. Verlängerung der ursprünglichen Garantiefrist.
2. Umfang und Erbringung von Garantieleistungen
Im Fall eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an Ihrem MEDION Gerät gewährleistet die MEDION mit
dieser Garantie die Reparatur oder den Ersatz des MEDION Gerätes bzw. eines Teils davon. Die Entscheidung
zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte obliegt MEDION. Insoweit kann MEDION nach eigenem Ermessen
entscheiden, das zur Garantiereparatur eingesendete Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher Qualität zu
ersetzen.
Die Garantie ist auf die Instandsetzung bzw. den Ersatz der Hardware-Funktionalität in den Zustand des originalen
Geräts vor dem Eintritt des Defekts beschränkt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Wiederherstellung von
Daten oder Software. Sie müssen vor dem Einsenden des Produkts selbst dafür sorgen, dass eine Sicherungskopie
(Backup) eventuell im Produkt gespeicherter Daten oder Software, einschließlich Anwendungs- und
Systemsoftware, erstellt wird. MEDION erkennt – mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten
von MEDION – keine Ansprüche wegen des Verlusts dieser Daten oder Informationen an.