Garantiebedingungen für die Schweiz
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2. Umfang
Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an ihrem MEDION Gerät gewähr-
leistet die MEDION mit dieser Garantie die Reparatur oder den Ersatz des MEDION Gerätes.
Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte obliegt MEDION. Insoweit
kann MEDION nach eigenem Ermessen entscheiden das zur Garantiereparatur eingesendet
Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher Qualität zu ersetzen.
MEDION erwirbt das Eigentum an allen Teilen des Produktes oder Ausstattungsgegen-
ständen, welche MEDION ersetzt hat.
Batterien oder Akkus unterliegen einer Garantie von 6 Monaten. Für Verbrauchsmateria-
lien, d.h. Teile, die bei der Nutzung des Gerätes in regelmäßigen Abständen ersetzt wer-
den müssen, wie z.B. Projektionslampe in Beamer, wird keine Garantie übernommen.
Ein Pixelfehler (dauerhaft farbiger, heller oder dunkler Bildpunkt) ist nicht grundsätzlich als
Mangel zu betrachten. Die genaue Anzahl zulässiger defekter Bildpunkte entnehmen Sie
bitte der Beschreibung im Handbuch für dieses Produkt.
Für eingebrannte Bilder bei Plasma oder LCD-Geräten, die durch unsachgemäße Verwen-
dung des Gerätes entstanden sind, übernimmt MEDION keine Garantie. Die genaue Vor-
gehensweise zum Betrieb Ihres Plasma bzw. LCD- Gerätes entnehmen Sie bitte der Be-
schreibung im Handbuch für dieses Produkt.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Wiedergabefehler von Datenträgern, die in einem
nicht kompatiblen Format oder mit ungeeigneter Software erstellt wurden. Sollte sich bei
der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der von der Garantie
nicht gedeckt ist, behält sich MEDION das Recht vor, die anfallenden Kosten in Form einer
Handling Pauschale, sowie die kostenpflichtige Reparatur für Material und Arbeit nach
einem Kostenvoranschlag dem Kunden in Rechnung zu stellen.