gültigen Landesvorschriften sowie die örtlich geltenden Vorschriften zu beachten.
Der Kaminofen darf nur an einer nicht
nichtbrennbaren und nicht tragenden
Wand montiert werden!
Im Strahlungsbereich der Feuerscheibe
muss ein Abstand von 110 cm zu
brennbaren Bauteilen eingehalten werden.
Im Strahlungsbereich ist eine Seitenwand
nicht zulässig.
Seitlich ist ein Abstand von 16 cm zu
brennbaren Wänden einzuhalten.
Bei einem brennbaren Fußboden ist dieser
mit einer Feuerschutzplatte zu schützen, die
von der Feuerraumöffnung aus gemessen,
seitlich mind. 30 cm und nach vorne mind.
50 cm den Fußboden abdeckt.
Bei der Wahl der Bodenplatten sind die
örtlichen Bestimmungen und die
Genehmigung des Schornsteinfegers zu
beachten.