MT-500 9
Reihe von Kanälen, die für diese Art von Funkverkehr zur Verfügung stehen.
Um herauszufinden, über welche Kanäle Sie in Ihrem Gebiet Gespräche führen
können, fragen Sie jemanden, der sich auskennt, wie z.B. den Hafenmeister
oder eine Seebehörde.
Rufen Sie die Küstenvermittlungsstelle an und nennen Sie den Namen Ihres
Schiffes. Diese Kontakaufnahme wird normalerweise über den Arbeitskanal
der Küstenstation hergestellt und nicht über Kanal 16. Der Vermittler wird
Sie nach Ihren Vorhaben fragen und eine Zahlungsmodalität
(Einzugsverfahren, Kreditkarte, etc.) für den Anruf mit Ihnen ausmachen.
Danach werden Sie über das normale Telefonnetz verbunden . Beim Gespräch
mit der angerufenen Person müssen Sie das normale Funkverkehrsverfahren
einhalten, dh. Sie sagen “over und lassen den PTT-Knopf am Ende jeder
Übertragung los. Es können auch nicht beide Teilnehmer gleichzeitig sprechen
wie bei einem normalen Telefongespräch.
Zu den normalen Gesprächsgebühren kommt üblicherweise noch eine
Seefunkvermittlungsgebühr hinzu.
3.4 Nicht gestattete Kommunikation
Folgende Kommunikationsarten sind gesetzlich verboten und können bei
Nichtbeachtung des Verbots strafrechtlich verfolgt werden:
• Falsche bzw. nicht ernst gemeinte Not- oder Dringlichkeitsrufe (inkl.
falsche DSC-Notrufe).
• “An-alle-Schiffe”-Rufe, die nicht in Notfällen oder für Testzwecke
ausgeführt werden.
• Meldungen an oder von Schiffen an Land.
• Übertragungen vom Land aus.
• Obszöne, vulgäre bzw. profane Ausdrücke.