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Weder Lenovo noch der Service-Provider haften für den Verlust bzw. die Offenlegung
von Daten, wie z. B. vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Daten,
die auf einem Produkt vorhanden sind.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, UNGEACHTET DESSEN, OB DER WESENTLICHE
ZWECK DER HIERIN FESTGELEGTEN RECHTSMITTEL ERFÜLLT IST, SOWIE
UNABHÄNGIG DAVON, OB SICH DER SCHADENSERSATZANSPRUCH AUF
DEN VERTRAG, AUF FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNG BZW. SONSTIGE
HAFTUNGSTATBESTÄNDE STÜTZT, SIND LENOVO, SEINE ANGEGLIEDERTEN
UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER
IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF
SCHADENSERSATZ GEGENÜBER DEM KUNDEN, 2) VERLUST, BESCHÄDIGUNG
BZW. OFFENLEGUNG DER DATEN DES KUNDEN, 3) SPEZIELLE, MITTELBARE,
NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENE GEWINNE,
UMSÄTZE, VERLUSTE DES FIRMENWERTS ODER VERLUST ERWARTETER
EINSPARUNGEN. AUF KEINEN FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON LENOVO,
SEINEN ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN, RESELLERN
ODER SERVICE-PROVIDERN BEI JEGLICHEN ANSPRÜCHEN DIE HÖHE DER
TATSÄCHLICHEN DIREKTEN SCHÄDEN, DIE DER KUNDE ERLITTEN HAT, SOWIE
DIE HÖHE DES KAUFPREISES, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT GEZAHLT
HAT.
DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT
FÜR KÖRPERVERLETZUNG (EINSCHLIESSLICH TOD) UND SCHÄDEN AN
IMMOBILIEN UND BEWEGLICHEN SACHEN, FÜR DIE LENOVO RECHTLICH
HAFTBAR IST.
DA EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE
BESCHRÄNKUNG VON NEBEN- BZW. FOLGESCHÄDEN NICHT ERLAUBEN, SIND
OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT
ANWENDBAR.
Weitere Rechte des Kunden
DEM KUNDEN WERDEN MIT DER VORLIEGENDEN GARANTIE BESONDERE
RECHTE EINGERÄUMT. UNTER UMSTÄNDEN BESTEHEN FÜR DEN KUNDEN
GEMÄSS DEN GELTENDEN GESETZEN SEINES HEIMATLANDES BZW. DER
FÜR IHN GELTENDEN RECHTSORDNUNG WEITERE RECHTE. DER KUNDE
HAT MÖGLICHERWEISE IM RAHMEN EINER SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG
MIT LENOVO WEITERE RECHTE. GESETZLICH UNABDINGBARE RECHTE,
EINSCHLIESSLICH DER VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE IM RAHMEN VON
GESETZEN UND RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON
KONSUMGÜTERN, DIE DURCH EINEN VERTRAG WEDER BESCHRÄNKT
NOCH AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, HABEN VORRANG VOR DEN
BESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN GARANTIE.