6 Garantie und Service
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an unseren Service. Es gelten folgende Garantiebe-
dingungen:
• Wir gewähren 10 Jahre Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler am Rahmen
bei normaler Behandlung, Benutzung und Pflege.
• Auf den Akku gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr. Tritt während dieser Zeit ein De-
fekt auf, wenden Sie sich zwecks Austauschs bitte an unseren Service. Die normale Al-
terung und der Verschleiß des Akkus stellen keinen Sachmangel dar.
Bitte beachten Sie
hierzu unbedingt die Lade- und Aufbewahrungshinweise für den Akku.
• Für den Motor, die Steuerelektronik (Controller) und die Steuerkonsole gilt eine Ga-
rantiezeit von 2 Jahren.
Nicht unter die Garantieleistung fallen Transportschäden, Schäden durch unsachgemäße
Behandlung (hierzu gehört auch die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung), Teile, die
einer normalen Abnutzung unterliegen (siehe Verschleißteile) und Schäden, die durch un-
befugte Dritte entstanden sind (z.B. bei nicht autorisierter Instandsetzung).
Durch die zusätzliche Leistung eines Elektro-Fahrrads werden Verschleißteile wie z.B. Brem-
sen stärker beansprucht als bei einem normalen Fahrrad und verschleißen daher früher.
Als Verschleißteile gelten Teile, die im Laufe der Zeit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
verschleißen, z.B.:
Bremsanlage (inkl. Züge, Hebel, Bremsbeläge), Schaltung (inkl. Züge und Hebel), Pedale,
Tretlager, Kette, Kettenritzel, Leuchtmittel sowie Reifen (Schlauch und Mantel).
Das Kaufdatum ist im Garantiefall nachzuweisen (z.B. durch Rechnung oder Kassenbon).
Durch eine Garantieleistung tritt keine Verlängerung der Garantiezeit ein - weder für das
Fahrrad noch für ausgewechselte Bauteile.
Es wird keine Haftung für Folgeschäden jedweder Art übernommen. Dies gilt auch dann,
wenn ein Schaden am Fahrrad als Garantiefall anerkannt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die
Annahme
von
unfrei
eingesandten Fahrrädern
verweigert
wird.