2.3 Beleuchtung
Ihr Fahrrad ist mit einer Beleuchtungsanlage gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
ausgestattet.
Beleuchtung ein-/ausschalten
Zum Einschalten bzw. Ausschalten von Frontscheinwerfer (8) und Rückleuchte (16) be-
tätigen Sie den Lichtschalte
ACHTUNG
• Schalten Sie bei Dämmerung bzw. Dunkelheit immer die Beleuchtung ein!
Unfallgefahr!
• Achten Sie darauf, dass der Frontscheinwerfer (8) andere Verkehrsteilneh-
mer nicht blenden kann. Unfallgefahr! Der Scheinwerfer muss so eingestellt
sein, dass der Lichtkegel in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur noch
halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt (Abb. 14).
Abb. 14
i
HINWEIS
Die Beleuchtung kann nur eingeschaltet werden, wenn die Steuerkonsole einge-
schaltet ist.
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r ca. 3 Sekunden auf der Steuerkonsole (2).