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WICHTGE INSTALLATIONSHINWEISE
Der Installateur wird darauf hingewiesen, dass eventuell
vorhandene Seitenwände nicht die Höhe des Kochfelds
überschreiten dürfen. Darüber hinaus müssen die
rückwärtige Wand und die sich anschließenden
Oberflächen einer Überhitzung von 65K standhalten.
Der Klebstoff, der das Plastiklaminat mit dem Möbelteil
verbindet, muss Temperaturen von über 150°C
aushalten, damit sich die Verkleidung nicht ablöst.
Die Installation des Geräts muss gemäß den Normen
durchgeführt werden.
Dieses Gerät ist nicht an ein
Verbrennungsrückstandabzugsgerät angeschlossen.
Es muss deshalb unbedingt nach den oben angeführten
Installationshinweisen installiert werden. Es sind
insbesondere die nachfolgenden Vorschriften für die
Belüftung und Ventilation zu beachten.
5) BELÜFTUNG DER RÄUME
Der Raum, in dem das Gerät installiert wird, , muss
unbedingt ständig belüftet sein, um eine korrekte Funktion
des Geräts zu gewährleisten. Die nötige Luftmenge
entspricht derjenigen, die für die ordnungsgemäße
Gasverbrennung und Belüftung des Raumes mit einem
Mindestvolumen von 20 m
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nötig ist. Der natürliche
Luftzufluss muss auf direktem Weg durch in der Wand
des zu belüftenden Raums angebrachte permanente
Öffnungen nach außen mit Mindestquerschnitt von
100 cm
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erfolgen (siehe Abb. 3). Diese Öffnungen
müssen so beschaffen sein, dass sie nicht verstopft
werden können.
Auch eine indirekte Belüftung durch Zuluft aus den dem
zu belüftenden Raum angrenzenden Räumen ist erlaubt,
wobei jedoch unbedingt die entsprechenden Angaben in
den Normen zu beachten sind.
ACHTUNG: falls die Brenner des Kochfelds nicht mit
einem Sicherheitsthermoelement ausgestattet sind,
muss die Belüftungsöffnung einen
Mindestquerschnitt von 200 cm
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aufweisen.
6) STANDORT UND BELÜFTUNG
Die durch Gaskochgeräte entstandenen
Verbrennungsrückstände müssen immer durch mit dem
Kamin oder Kaminrohre verbundene Abzugshauben
oder direkt ins Freie geleitet werden (siehe Abb. 4). Für
den Fall, dass keine Möglichkeit für die Anbringung einer
Abzugshaube existiert, ist auch der Gebrauch eines im
Fenster oder in der Wand angebrachten Ventilators
zulässig, der die Verbrennungsrückstände nach außen
ableitet. Der Ventilator ist dabei zugleich mit dem Gerät
einzuschalten (siehe Abb. 5), wobei auf jeden Fall die die
Ventilation betreffenden Vorschriften in den Normen
beachtet werden müssen.
INSTALLATION