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INSTALLATION
WICHTGE INSTALLATIONSHINWEISE
Der Installateur wird darauf hingewiesen, dass
eventuell vorhandene Seitenwände nicht die
Höhe des Kochfelds überschreiten dürfen.
Darüber hinaus müssen die rückwärtige Wand
und die sich anschließenden Oberflächen einer
Überhitzung von 65K standhalten.
Der Klebstoff, der das Plastiklaminat mit dem
Möbelteil verbindet, muss Temperaturen von
über 150°C aushalten, damit sich die
Verkleidung nicht ablöst.
Die Installation des Geräts muss gemäß den
Normen durchgeführt werden.
Dieses Gerät ist nicht an ein
Verbrennungsrückstandabzugsgerät
angeschlossen. Es muss deshalb unbedingt
nach den oben angeführten
Installationshinweisen installiert werden. Es
sind insbesondere die nachfolgenden
Vorschriften für die Belüftung und Ventilation
zu beachten.
5) BELÜFTUNG DER RÄUME
Der Raum, in dem das Gerät installiert wird, ,
muss unbedingt ständig belüftet sein, um eine
korrekte Funktion des Geräts zu gewährleisten.
Die nötige Luftmenge entspricht derjenigen, die für
die ordnungsgemäße Gasverbrennung und
Belüftung des Raumes mit einem Mindestvolumen
von 20 m
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nötig ist. Der natürliche Luftzufluss
muss auf direktem Weg durch in der Wand des zu
belüftenden Raums angebrachte permanente
Öffnungen nach außen mit Mindestquerschnitt von
100 cm
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erfolgen (siehe Abb. 3). Diese Öffnungen
müssen so beschaffen sein, dass sie nicht
verstopft werden können.
Auch eine indirekte Belüftung durch Zuluft aus den
dem zu belüftenden Raum angrenzenden Räumen
ist erlaubt, wobei jedoch unbedingt die
entsprechenden Angaben in den Normen zu
beachten sind.
ACHTUNG: falls die Brenner des Kochfelds
nicht mit einem Sicherheitsthermoelement
ausgestattet sind, muss die Belüftungsöffnung
einen Mindestquerschnitt von 200 cm
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aufweisen.
6) STANDORT UND BELÜFTUNG
Die durch Gaskochgeräte entstandenen
Verbrennungsrückstände müssen immer durch mit
dem Kamin oder Kaminrohre verbundene
Abzugshauben oder direkt ins Freie geleitet
werden (siehe Abb. 4). Für den Fall, dass keine
Möglichkeit für die Anbringung einer Abzugshaube
existiert, ist auch der Gebrauch eines im Fenster
oder in der Wand angebrachten Ventilators
zulässig, der die Verbrennungsrückstände nach
außen ableitet. Der Ventilator ist dabei zugleich
mit dem Gerät einzuschalten (siehe Abb. 5),
wobei auf jeden Fall die die Ventilation
betreffenden Vorschriften in den Normen beachtet
werden müssen.