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Nach Ende des Störeinflusses ist das Produkt wieder bestimmungsgemäß benutzbar, ggfls. ist ein
Wiedereinschalten erforderlich.
Gesetzliche Hinweispflicht zur Batterie-Entsorgung.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte
Batterien zurückzugeben. Sie können Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer
Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden.
Hinweis:
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei
Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie enthält Quecksilber
CR (Li); AA (AI, Mn); AAA;{AI, Mn)
Sicherheitshinweise für Lithiumbatt
erien (CR2032/CR2430)
1. Bei Lithiumbatterien handelt es sich um Lithium-Mangan-Zellen. Wenn Sie die Waage über einen
längeren Zeitraum nicht benutzen, sollten die Batterien aus, dem Gerät entnommen werden sollten.
2. Bitte nie die Lithiumbatterien öffnen, ins Feuer werfen oder Stößen aussetzen, da es möglich wäre, dass
giftige Dämpfe austreten oder Explosionsgefahr besteht.
3. Fassen Sie ausgelaufenen Zellen nicht mit bloßen Händen an.
4. Bei Kontaminierung der Augen oder Hände unbedingt mit viel Wasser spülen, bei Reizungen der Haut
oder Augen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
5. Entsorgen Sie nur vollständig entladene oder verpolungssicher verpackte Zellen, entsprechend den
örtlichen Entsorgungsvorschriften.
6. Setzen Sie die Zellen nicht direkter Sonneneinstrahlung und großer Hitze aus, da ansonsten die Gefahr
von Überhitzung besteht.
7. Halten Sie eine Lagertemperatur von c 40°C ein.
Entsorgung von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro-und Elektronik-Altgeräte-Verordnung (2002/96/EC-WEEE. Bei
Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.