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Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit
unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen
erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät
den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht
wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
• Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
• Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser
Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.