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Das Gasleitungssystem muss den örtlichen Vorschriften
entsprechen.
• Im Paragraphen “Nationale Gesetze” sind die jeweils
geltenden nationalen Gesetze aufgeführt.
• Falls Sie darunter keine Informationen zu den Gesetzen Ihres
Landes finden, fragen Sie Ihren Installateur.
• Der Anschluss der Kochmulde an das Gasversorgungsnetz
oder an den Gaszylinder muss mit Hilfe eines Kupfer- oder
Stahlrohrs laut den einschlägigen örtlichen Vorschriften
erfolgen oder kann mit einem Schlauch aus rostfreiem Stahl
ohne Verbindungsstellen laut den einschlägigen örtlichen
Vorschriften vorgenommen werden. Der Metallschlauch sollte
nicht länger als 2 Linearmeter sein.
• Bevor Sie die Leitung an das Gummiteil (A) schließen,
vergewissern Sie sich dass die Dichtung (B) vorhanden ist (das
mitgelieferte Teil entspricht der Norm EN549).
Achtung: Falls Sie einen Metallschlauch verwenden, muss dieser
so verlegt werden dass er keine mobile Teile wie Schubladen
oder Schränke berührt und in seiner ganzen Länge ohne
Hindernisse kontrolliert werden kann.
• Nach dem Anschluss der Gasleitung, prüfen Sie mit einer
Wasserlauge ob Gaslecks auftreten.
Gasanschluss
Die elektrischen Anschlüsse müssen unter Einhaltung der
örtlichen Vorschriften erfolgen.
• Die Spannung und die Stromaufnahme sind am Typenschild
angegeben.
• Ein beschädigtes Stromkabel muss mit einem Stromkabel
desselben Typs ersetzt werden (H05V2V2-FT90ºC oder
H05RR-F). Wenden Sie sich hierzu an unseren Kundendienst.
•Der Hersteller haftet nicht für Verletzungen von
Personen oder Tieren und für Schäden durch
Missachten der oben genannten Richtlinien.
Elektrischer Anschluss
L
Erde
(gelb/grün)
N