1. Verpackung
Das Verpackungsmaterial ist zu 100% wiederverwertbar und trägt das Recyclingsymbol. Die Abrüstung
muss unter Einhaltung der lokalen Entsorgungsvorschriften erfolgen. Bewahren Sie das
Verpackungsmaterial (Plastikbeutel, Styroporteile usw.) außerhalb der Reichweite von Kindern auf, da es
eine Gefahrenquelle darstellt.
2. Verschrottung
Das Gerät wurde aus recyclingfähigem Material hergestellt.
Dieses Gerät ist laut der europäischen Richtlinie 2002/96/EG, Waste Electrical and Electronic Equipment
(WEEE) markiert.
Durch eine sachgerechte Entsorgung, trägt der Benutzer der Vorbeugung eventueller Umwelt- und
Gesundheitsschäden bei.
Das Symbol auf dem Produkt oder den dazugehörenden Unterlagen bedeutet dass das Produkt nicht als
Haushaltsmüll behandelt werden darf sondern einer zugelassenen Stelle anvertraut werden muss, die für die
Wiederverwertung von elektrischen und elektronischen Geräten zuständig ist.
Zur Verschrottung muss das Gerät durch Abschneiden des Versorgungskabels und Abmontieren der Türen
und der Regale untauglich gemacht werden, damit sich Kinder darin nicht einschließen können.
Verschrotten Sie das Gerät gemäß den entsprechenden örtlichen Vorschriften und bringen Sie es zu einer
zugelassenen Entsorgungsstelle. Lassen Sie es auf keinen Fall auch nur wenige Tage unbeaufsichtigt, da es eine
Gefahrenquelle für Kinder darstellt. Weitere Informationen zur Behandlung, Wiederverwertung und dem
Recycling des Produkts, erhalten Sie von der zuständigen Behörde, der entsprechenden Entsorgungsstelle oder
vom Geschäft in dem Sie das Produkt gekauft haben.
Information:
Dieses Gerät ist FCKW-frei. Der Kältekreislauf enthält R134a (HFC) oder R600a (HC), siehe Typenschild
im Innenraum.
Konformitätserklärung
• Dieses Gerät ist für die Aufbewahrung von Weinflaschen bestimmt und entspricht den europäischen
Richtlinien 90/128/EEC, 02/72/EEC und Nr. 1935/2004.
• Dieses Gerät wurde entwickelt, gebaut und vermarktet gemäß den:
- Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinie 2006/95 "Niederspannung" (sie ersetzt die EG-Richtlinie 73/23
und die darauffolgenden Änderungen).
- den Sicherheitsanforderungen "EMV-Richtlinie" 89/336/EWG mit nachfolgender Änderung durch Richtlinie
2004/108/EWG.
• Die elektrische Sicherheit des Geräts ist nur dann gewährleistet, wenn es korrekt an eine funktionstüchtige
und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Erdung angeschlossen ist.
Hinweise zum Umweltschutz
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