An Fahrrädern dürfen nur die laut nationalem Recht
(in Deutschland StVZO) vorgeschriebenen und r
zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen
angebracht sein. Im Zweifelsfall agen Sie Ihren
Fachhändler.
22.1 Bestimmungen zur
Beleuchtungsanlage
• Der Lichtkegel des vorderen Scheinwerfers darf in
nf Meter Entfernung nur halb so hoch leuchten,
wie bei seinem Austritt am Scheinwerfer. Für die
Ermittlung der Höhe ist die Mitte des Lichtkegels
maßgeblich.
Ausrichtung des Frontscheinwerfers
5 m
0,5 mz. B. 1 m
• Der Lichtkegel des vorderen Scheinwerfers darf in
einer Entfernung von höchstens zehn Metern auf
die Fahrbahn leuchten. Für die Ermittlung des Ab-
stands ist die Mitte des Lichtkegels maßgeblich.
22.2 Sonderregelungen r Rennräder
• Sie dürfen Sportfahrräder mit einem Gewicht von
maximal 11 kg (Rennrad) mit batteriebetriebenen
Scheinwerfern und Rückleuchten ausstatten.
• Führen Sie diese immer mit sich.
• An Fahrrädern über 11 kg müssen dynamobe-
triebene Lichtanlagen eingesetzt werden. Die
Lichtanlage muss über ein amtliches Prüfzeichen
vergen.
22.3 Lichtmaschine / Dynamo
Der Dynamo erzeugt die zum Betrieb von Scheinwerfer
und Rückleuchte notwendige Energie. Es gibt verschiede-
ne Bauarten von Dynamos.
22.3.1 Seitendynamo / Seitenläufer
Seitendynamo
Der Dynamo muss mit seiner Längsachse senkrecht zur
Radachse stehen. Die Reibrolle muss den Reifen an der da-
r vorgesehenen Fläche auf der ganzen Breite berühren.
Schalten Sie den Dynamo nur im Stand ein und aus.
Andernfalls gefährden Sie sich und andere Verkehrs-
teilnehmer. Die Wirkung des Seitendynamos lässt bei
Nässe nach. Sorgen Sie gegebenenfalls r zusätzliche
Beleuchtung.
22.3.1.1 Ein- und Ausschalten des Seitendynamos
Schalten Sie den Dynamo entweder über den
Druckknopf oder den Schalthebel ein. Die Reibrolle
liegt nun an der Reifenanke auf.
Um den Dynamo auszuschalten, schwenken Sie ihn
vom Reifen weg und hren Sie ihn in seine Aus-
gangsposition zurück. Der Dynamo rastet in seiner
Ausgangsposition ein.