II Bedienungsanleitung Schnelles Pedelec 25
12.1 Anbauteile, die nur gegen gleiche
Teile oder Teile mit einer Freigabe
getauscht werden dürfen
•Rahmen
•Gabel
•Motoreinheit
•Batterie
•Reifen
•Felgen
•Bremsanlage
•Frontlicht
•Rücklicht
•Nummernschildhalter
•Seitenständer
•Lenker
•Vorbau
12 Tausch von Bauteilen beim
schnellen Pedelec
Da es sich bei Ihrem schnellen Pedelec um ein Kleinkra-
rad der Klasse L1e handelt, ist es wie r andere Krafahr-
zeuge notwendig, eine Zulassung beim Krafahrtbundes-
amt und beim TÜV zu erwirken. Diese Genehmigung liegt
r dieses schnelle Pedelec vor.
Während des Genehmigungsverfahrens wurden bestimmte
Bauteile festgelegt, deren Verwendung r dieses Fahr-
zeug zulässig ist. Das bedeutet, dass die Zulassung r Ihr
schnelles Pedelec nur gültig bleibt, wenn genau die glei-
chen Teile des zugelassenen Typs verwendet werden.
Wenn Teile nachträglich verändert oder ersetzt werden,
greifen die gleichen Vorgaben wie bei anderen Krafahr-
zeugen. Sie dürfen nur Austauschteile verwenden, r die
es Gutachten über eine Freigabe r Ihr schnelles Pedelec
gibt. Alternativ können Sie auch eine Einzelabnahme beim
TÜV vornehmen lassen.
Entnehmen Sie den folgenden Auistungen, welche Teile
Ihres schnellen Pedelecs mit welchen Vorgaben getauscht
werden dürfen.