Mindestalter
Aus Sicht des Gesetzesgebers gibt es kein Mindestalter für die Benutzung eines Pools. Wir empfehlen
jedoch, dass Kinder unter 14 Jahren den Pool nicht unbeaufsichtigt benutzen.
Personalqualifikation
Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind für den Benutzer erforderlich: Die Person …
- hat die Bedienungsanleitung vollständig gelesen und verstanden
- weiß, dass unsachgemäßes Verwenden des Pools Unfälle verursachen kann
- ist im Vollbesitz seiner geistigen und physischen Fähigkeiten
Persönliche Schutzausrüstung
- Kinder und Jugendliche (insbesondere Nichtschwimmer) dürfen den Pool nur mit ausreichen-
den und zugelassenen Schwimmhilfen benutzen
Gestaltungsmerkmale von Warnhinweisen
In dieser Anleitung finden Sie folgende Warnhinweise:
Hinweise mit dem Wort WARNUNG warnen vor einer
gefährlichen Situation, die möglicherweise zum Tod
oder zu schweren Verletzungen führen kann.
Hinweise mit dem Wort VORSICHT warnen vor einer
Situation, die zu leichten oder mittleren Verletzungen
führen kann.