1. EINBAU UND VORSCHRIFTEN
Der Einbau erfolgt fachmännisch entsprechend der jeweiligen oben genannten Zulassung, der Monta-
geanleitung bzw. den geltenden nationalen Vorschriften. In Deutschland insbesondere der DIN V
18160-1 und der geltenden LBauO (Landesbauordnung), FeuVo (Feuerungsverordnung), den einschlä-
gigen DIN-Normen und allen weiteren bau- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften. Der erforderliche
Querschnitt der Abgasanlage ist nach DIN EN 13384 zu bestimmen und vom ausführenden Fachun-
ternehmen zu überprüfen. Vor der Montage ist die Ausführung der Anlage mit dem/der zuständigen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in, Rauchfangkehrer/in abzuklären.
Achtung: Vor der Montage ist die Ausführung der Anlage mit dem/der zuständigen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in abzuklären.
Die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage ist vor Inbetriebnahme
durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigen zu lassen!
Hinweis: Bei der Benutzung von Werkzeugen können Gefahren für den Benutzer entstehen.
Betriebsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten sowie die
notwendige Schutzausrüstung zu benutzen!
2. ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
• Bei Arbeiten in großen Höhen und im Dachbereich ist auf das Anlegen von Sicherungs- und
Haltesystemen zu achten. Es gelten hierbei die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für den
Arbeitsschutz!
• Alle Werkzeuge und Komponenten sind während der Montage gegen Herabfallen zu sichern
oder entsprechende Rückhalte- und Auffangvorrichtungen zu installieren.
• Bei der Verwendung von fixen oder fahrbaren Gerüsten und Arbeitsbühnen sind die
entsprechenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
• Beim Anbohren von Wänden oder Decken ist vor Arbeitsbeginn mit entsprechenden
Messwerkzeugen die Einbaustelle auf Stromkabel, Wasser- und Gasleitungen abzusuchen.
• Gegebenenfalls ist Einsicht in die Gebäudepläne zu nehmen, dass keine tragenden Balken
aus der Hausstruktur beschädigt werden.
• Generell sind alle bau- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Achtung: Nach einem Rußbrand muss die Abgasanlage und die Wand-, Decken-, Dachdurchfüh-
rung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/ Rauchfangkehrer überprüft
werden, dass eine sichere Benutzbarkeit weiterhin gegeben ist.