9 Gewährleistung
9.1 Garantiebedingungen
Die Garantie von Husqvarna
®
gewährleistet die
Funktionsfähigkeit dieses Geräts für einen
Zeitraum von 2 Jahren ab dem Kaufdatum. Die
Garantie deckt gravierende Material- und
Herstellungsfehler ab. In der Garantiezeit wird
das Gerät kostenlos ersetzt bzw. repariert, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Das Gerät und die Ladestation dürfen nur in
Übereinstimmung mit den Anweisungen in
dieser Bedienungsanleitung verwendet
werden. Diese Herstellergarantie hat keine
Auswirkungen auf die
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Händler/Einzelhändler.
• Es darf vom Benutzer bzw. durch nicht
berechtigte Dritte kein Versuch
unternommen werden, das Gerät zu
reparieren.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind
beispielsweise folgende Schäden:
• Schäden, die durch eingedrungenes Wasser
bei Verwendung eines Hochdruckreinigers
oder durch das Eintauchen in Wasser
verursacht werden, z. B. wenn sich aufgrund
starker Regenfälle Wasseransammlungen
bilden.
• Schäden durch Blitzschlag.
• Schäden durch nicht ordnungsgemäße
Lagerung des Akkus oder durch falschen
Umgang mit dem Akku.
• Schäden aufgrund der Nichtverwendung
eines Originalakkus von Husqvarna.
• Schäden, die durch die Verwendung von
Nicht-Originalersatzteilen und Zubehör von
Husqvarna, wie Klingen und
Installationsmaterial, entstanden sind.
• Schäden am Schleifenkabel.
• Schäden durch nicht-autorisierte
Änderungen oder Eingriffe in das Gerät oder
Netzteil.
Die Klingen und Räder sind Verschleißteile und
fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser
Garantie.
Sollten Sie eine Störung Ihres Husqvarna-Geräts
feststellen, setzen Sie sich bitte mit dem
Husqvarna-Kundenservice in Verbindung. Bitte
halten Sie die Quittung und die Seriennummer
des Geräts bereit, wenn Sie mit dem Husqvarna-
Kundenservice Kontakt aufnehmen.
62 - Gewährleistung
1439 - 002 -