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Kapitel 10: Zubehör
In diesem Kapitel werden nur die wichtigsten Zubehörteile
beschrieben.
Beachten Sie die ausführlichen Bedienungsanleitungen, Einbau-
anweisungen und Schaltpläne der Zubehör-Hersteller.
10.1 Anhängekupplung
Für die Anhängekupplung gilt:
• Für den nachträglichen Einbau einer Anhängekupplung ist
der TÜV-Eintrag erforderlich. Die benötigten Dokumente
liegen der Anhängekupplung bei.
• Zulässige Hinterachslast beachten.
• Zulässige gebremste Anhängelast beachten (siehe tech
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nische Daten). (Keine Auastung möglich).
• Zulässige Stützlast: 75 kg (Frontantriebsmodelle) bzw. 80 kg
(Heckantriebsmodelle).
Eintragung in die Fahrzeugpapiere
• Anbauten von Ihrem HOBBY-Vertragshändler montieren
lassen. Dieser erledigt auch alle Formalitäten für Sie.
• Ist dies nicht der Fall, mit Reisemobil, Zulassungsdoku
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menten und entsprechendem Anbaugutachten zum TÜV
fahren. Der TÜV nimmt die Anbauten ab und erstellt ein
entsprechendes Gutachten für die Eintragung in die Zulas-
sungsdokumente.
• Das Gutachten bei der Zulassungsstelle vorlegen. Die Ände
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rungen werden in die Zulassungsdokumente übertragen.
Zusätzlich die Bedienungsanleitung des Herstellers be-
achten.
Die Montage oder Nachrüstung von Anhängevorrichtungen
an den Modellen T 600 GFLC, T 600 GFS und T 600 AK
GFLC ist nicht zulässig.