Gas
Kapitel 9: Gas
9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den
Gebrauch von Flüssiggasanlagen
Prüfung der Gasanlage
• Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetriebnahme von
einem Sachkundigen überprüfen lassen.
• Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen zu wiederholen. Sie ist auf der
Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 und
EN 1949 zu bestätigen.
• Auch Regler und Abgasführungen müssen geprüft wer
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den.
• Wir empfehlen den Sicherheitsregler nach spätestens
6 Jahren zu ersetzen.
• Auch der Anschlussschlauch ist regelmäßig auf Beschädi
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gungen zu prüfen. Beim Feststellen von Rissen, porösen
Stellen o.ä. ist dieser umgehend auszutauschen.
• Verantwortlich für die Veranlassung der Prüfung ist der
Betreiber.
Besteht der Verdacht auf austretendes Gas, sind umge-
hend folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Gasaschenabsperrventil schließen.
• Zündquellen wie offenes Feuer oder Rauchen sind
strengstens verboten.
• Räume lüften.
• Gefahrenbereich räumen.
• Verständigung der direkten Umgebung (Platzwart) und
ggf. der Feuerwehr.
Die Gasanlage darf erst nach der Überprüfung durch
einen Sachverständigen wieder in Betrieb genommen
werden.
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Einbauten und Änderungen
• Einbauten und Änderungen an der Gasanlage dürfen nur
vom Fachmann durchgeführt werden.
• Es dürfen ausschließlich Geräte mit einem einheitlichen
Anschlussdruck von 30 mbar betrieben werden.
• Jede Veränderung der Gasanlage bedarf einer neuen
Gasprüfung durch einen anerkannten Sachkundigen und
dessen schriftliche Bestätigung.