Sicherheit
2.3 Verkehrssicherheit
• Vor Fahrtbeginn die Funktion der Signal- und Beleuch-
tungseinrichtung, der Lenkung und der Bremsen prüfen.
• Nach einer längeren Standzeit (ca. 10 Monate) die
Bremsanlage und die Gasanlage von einer autorisierten
Fachwerkstatt prüfen lassen.
• Verdunkelungen der Front- und Seitenscheiben komplett
öffnen und sichern.
• Während der Fahrt müssen alle Personen durch Sicher
-
heitsgurte gesichert sein und dürfen sich nicht frei im
Fahrzeug bewegen.
• Im Winter muss das Dach vor Fahrtbeginn schnee- und
eisfrei sein.
• Regelmäßig vor der Fahrt den Reifendruck überprüfen.
Ein falscher Reifendruck kann zu übermäßigen Verschleiß,
Beschädigungen am Reifen oder zum Platzen des Reifens
führen.
• Kindersitze nur an Sitzplätzen mit werkseitig montierten
Dreipunktgurten anbringen.
• Die Drehsitze in Fahrtrichtung drehen und arretieren. Wäh
-
rend der Fahrt dürfen die Sitze nicht gedreht werden.
02-2
2.4 Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist
Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, ist zulas-
sungspichtig. So auch Ihr neues Reisemobil. Die Zulassung
beantragen Sie bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Zur Zulassung müssen Sie vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Hauptuntersuchung
Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
müssen wie Pkw erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei
Jahre zur Hauptuntersuchung. Mobile mit einem Gewicht von
3,5 bis 7,5 Tonnen muss man in den ersten sechs Jahren ab
der Erstzulassung alle zwei Jahre vorführen. Danach ist jedes
Jahr eine Untersuchung fällig.
Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV, der DEKRA oder
einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt
werden.