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Beschaffenheitsvereinbarung
GEWÄHRLEISTUNGSFALL ODER NICHT?
Rost: Das Gestell ist rostschutzbehandelt um einen ordentlichen Grund-
schutz zu geben. Bei fehlender Wartung kann es jedoch vorkommen, dass
Roststellen auftreten. Hierfür wird keine Gewährleistung übernommen.
Kratzer: Bei Auftreten von Kratzern handelt es sich um normale Verschleiß-
erscheinungen, wofür keine Gewährleistung übernommen werden kann.
Schimmelbildung: Wenn Textilteile feucht geworden sind, müssen sie rich-
tig getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden (siehe Ge-
brauchsanweisung). Für Schimmelbildung kann keine Gewährleistung über-
nommen werden. Bleichung der Stoffe: Wir bestätigen, dass die Stoffe
den gültigen Normen entsprechen. Durch Sonneneinstrahlung, Schweißein-
fluss, Reinigungsmittel, Abrieb (insbesondere an den im Griffbereich liegen-
den Stellen) oder zu häufiges Waschen ist ein Ausbleichen nicht auszu-
schließen und somit kein Reklamationsgrund. Geringe Farbunterschiede
zwischen einzelnen Fertigungspartien lassen sich leider nicht immer ver-
meiden. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden. Noppen-
bildung der Stoffe: Gegen Noppenbildung wird keine Gewährleistung
übernommen. Dieses fällt unter allgemeine Kleiderpflege und kann wie bei
Wollpullovern einfach mit einer Kleiderbürste oder Noppenmaschine besei-
tigt werden. Einreißen der Nähte/Druckknöpfe/des Stoffes: Bitte prüfen
Sie beim Kauf genau, dass alle Stoffteile, Nähte und Druckknöpfe ord-
nungsgemäß genäht und befestigt sind. Eventuelle Beanstandungen von
Nähten/defekten Druckknöpfen müssen unverzüglich nach Feststellen des
Fehlers bei Ihrem Fachhändler reklamiert werden. Räder: Kinderwagen-
räder werden nicht ausgewuchtet und können daher einen leichten Höhen-
schlag ("eiern") aufweisen. Abgefahrene Räder sind natürliche Verschleiß-
erscheinungen. Platten bei Lufträdern kann nur auf äußere Einwirkung,
spitze Gegenstände oder Fahren mit zu niedrigem Luftdruck zurückgeführt
werden. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden.