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Wohneinheiten muss unbedingt die erforderliche
Mindestluftmenge ungehindert zum Ofen strömen können.
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Achtung! Der Kaminofen darf nicht im
gemeinsamen Betrieb von kontrollierten Wohnungsbe-
und Entlüftungsanlagen in Betrieb genommen werden.
Der Betrieb von Öfen wird nicht gefährdet, wenn die
Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen oder
die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck
im Aufstellungsraum selbsttätig und zuverlässig verhindern.
Bitte klären Sie die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr
unbedingt mit Ihrem Schornsteinfegermeister
(Kaminkehrermeister, Rauchfangkehrermeister) ab.
Durch den Abbrand von Brennmaterialien wird Wärme-
energie frei, die zu einer starken Erhitzung der Oberflächen
des Heizgerätes (Türen, Tür- und Bediengriffe, Sichtfenster-
scheiben, Seitenwände, Vorderwand, Rauchrohre) führt. Die
Berührung dieser Teile ohne entsprechende
Hitzeschutzhandschuhe ist zu vermeiden! Ein
Hitzeschutzhandschuh wird mit dem Kaminofen
ausgeliefert.
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Tragen Sie beim Beheizen Ihres Kaminofens keine
weiten oder leicht brennbaren Kleidungsstücke!
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam und
halten Sie sie während des Heizbetriebes von der Feuerstätte
fern.
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann
es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen. Verschließen Sie sofort alle
Luftöffnungen im Ofen und informieren Sie die Feuerwehr.
Nach dem Ausbrennen des Schornsteines diesen vom
Fachmann auf Risse bzw. Undichtheiten überprüfen lassen.
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Achtung! Der Kaminofen darf niemals ohne Wasser
und niemals ohne funktionsfähige installierte
Kaltwasserversorgung/-ablauf der thermischen Ablauf-
sicherung sowie den dazugehörigen Sicherheits-
armaturen betrieben werden.
Es besteht ansonst Explosionsgefahr und führt zu
irreparablen Schäden!
3. Daten zur Berechnung der Schornsteinab-
messung nach DIN 4705 Teil 2
Die Daten zur Berechnung der Schornsteinabmessungen
nach DIN 4705 Teil 2 finden Sie auf dem beigelegten
Geräteblatt.
4. Aufstellung und Anschluss des Kaminofens
Die Verpackung Ihres neuen Kaminofens schützt diesen
optimal gegen Beschädigung. Beim Transport können
jedoch trotzdem Schäden am Ofen oder Zubehör entstanden
sein. Bitte prüfen Sie daher Ihren Kaminofen nach dem
Auspacken auf Schäden und Vollständigkeit! Melden Sie
Mängel umgehend Ihrem Ofenfachhändler!
Bemerkung: Lose oder aus der Verankerung gerutschte
Zugumlenkplatten o.ä. sind keine Mängel (siehe Kapitel 5.3.
Erste Inbetriebnahme Ihres Kaminofens).
Die Verpackung ihres Kaminofens ist weitgehend umwelt-
neutral. Das Holz der Verpackung ist nicht oberflächen-
behandelt und kann zerkleinert verheizt werden. Der Karton
und die Folien können problemlos der kommunalen Rest-
stoffverwertung zugeführt werden.
4.1. Sicherheitsabstände (Mindestabstände):
Bei der Aufstellung des Kaminofens müssen grundsätzlich
die behördlich angeordneten Brandschutzbestimmungen
befolgt werden. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Bezirks-
schornsteinfegermeister bzw. Bezirkskaminkehrermeister.
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Als Mindestentfernung von brennbaren oder
temperaturempfindlichen Materialien (z.B. Möbel, Tapete,
Holzverkleidung) bzw. von tragenden Wänden muß
folgendes eingehalten werden (siehe Zeichnung unten):
A 20 cm zur Rückwand,
B 20 cm zu den Seitenwänden und
C 80 cm im Strahlungsbereich.
Im Strahlungsbereich (C) des Sichtfensters dürfen im
Abstand von 80 cm keine brennbaren Bauteile und Möbel
aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 40 cm
verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und
brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbel
sind auf dem Typenschild angegeben und dürfen nicht
unterschritten werden.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fußbelägen
muß das Gerät auf eine nicht brennbare Bodenschutzplatte
(z.B. Stahlblech, Glas) gestellt werden
Die Mindestabmaße betragen dabei (siehe Zeichnung):
D 50 cm
E 30 cm (ab Innenkante Feuerraumöffnung).
Bodenschutzplatten (Unterlagsplatten bzw. U-Platten)
führen wir in unserem Zubehörprogramm. Sie können diese
im Bedarfsfall bei Ihrem Ofenfachhändler bestellen.
4.2. Anschluss an den Kamin
Zum Anschluss an den Kamin sollte ein Rauchrohr aus 2
mm dickem Stahlblech verwendet werden.
Das Rauchrohr muss sowohl mit dem Rauchgasstutzen als
auch mit dem Schornstein fest und dicht verbunden werden.
Diese feste und dichte Verbindung ist auch für die Rauch-
rohrelemente untereinander zwingend notwendig. Es ist
unbedingt darauf zu achten, dass das Rauchrohr nicht in den