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die Anlage einschließlich der Funktionsbereitschaft der thermischen Ablaufsicherung mindestens einmal
jährlich von einem Fachkundigen überprüft wird.
Um bei zu geringer Wärmeabnahme ein ständiges öffnen der thermischen Ablaufsicherung zu verhindern, wird im
System ein Pufferspeicher empfohlen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Heizungsbauer.
Elektroinstallationen an der Anlage dürfen nur von einem Fachmann ausgeführt werden. Hierbei sind die Vorschriften
und Bestimmungen des VDE und EVU´s zu beachten.
Bei Arbeiten an elektrischen Teilen (z.B. Pumpe/Rohranlegefühler) ist es zwingend erforderlich,
den Stromkreis spannungsfrei zu schalten.
4. Aufstellung
4.1. Mindestabstände zu brennbare Bauteile:
Bei der Aufstellung des Kaminofens müssen grundsätzlich die behördlich angeordneten
Brandschutzbestimmungen befolgt werden.
Bitte beachten sie diesbezüglich nationale Vorschriften.
Achtung! Als Mindestentfernung zu brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien (z.B. Möbel,
Tapete, Holzverkleidung) bzw. von tragenden Wänden müssen die angegebenen Abstände laut Typenschild
eingehalten werden.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fußbodenbelägen muss das Gerät auf eine nicht brennbare Unterlage
(z.B. Glasplatte) gestellt werden (siehe Zeichnung).
Achtung! Bei Ofen mit seitlichem Sichtfenster ist der Abstand wie bei dem Strahlungsbereich vorne
einzuhalten!
Empfehlung Fußbodenschutz:
A 50 cm –vorne
B 30 cm –seitlich von Innenkante Feuerraum
C 80 cm –Strahlungsbereich des Sichtfensters
Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen:
Hinten:- siehe Typenschild
Seitlich:- siehe Typenschild
Vorne im Strahlungsbereich:- siehe Typenschild
4.2. Verbrennungsluftversorgung
Es ist sicherzustellen, dass ausreichend Frischluft am Aufstellungsort vorhanden ist.
4.3. Außenluftanschluss (wenn vorhanden)
Wir empfehlen für die Verbrennungsluftversorgung den
Außenluftanschluss zu verwenden, um nicht die wertvolle Wohnraumluft
beim Heizen zu verbrauchen.
Es ist nicht empfehlenswert, die kalte Luft über eine direkte
Leitung von außen in den Raum zuzuführen, da dies zur Bildung von
Kondenswasser führen kann.
5. Betrieb des Kaminofens
5.1. Geeignete Brennstoffe
Die zur Verbrennung zugelassenen Brennstoffe sowie die max. Brennstoffauflage sind auf dem Geräteblatt
aufgelistet.
Die Brennstofflänge variiert je nach Brennkammer zwischen 29 cm-33 cm.
Richtwert (Abhängig von der Holzart):