3. UPGRADES. Um von HP als Upgrade, Update oder Ergänzung bereitgestellte HP Software
(insgesamt als „Upgrade“ bezeichnet) VERWENDEN zu dürfen, müssen Sie zuvor im Besitz einer
Lizenz für die ursprüngliche HP Software sein, die von HP als Voraussetzung für die Upgrade-
Berechtigung genannt wird. Sofern das Upgrade die ursprüngliche HP Software ersetzt, dürfen Sie die
ursprüngliche HP Software nicht mehr verwenden. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jedes Upgrade,
sofern HP keine neuen Bestimmungen zusammen mit dem jeweiligen Upgrade bereitstellt. Stehen die
neuen Bestimmungen im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung, haben sie
Vorrang vor den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung.
4. ÜBERTRAGUNG.
a. Übertragung an Dritte. Der erste Endbenutzer dieser HP Software darf die HP Software einmal an
einen anderen Endbenutzer übertragen. Jede Übertragung muss alle Komponenten, die Medien, die
Benutzerdokumentation, diese Lizenzvereinbarung und, falls vorhanden, das Echtheitszertifikat
umfassen. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung wie eine Übergabe in
Kommission handeln. Die Software darf erst an den Endbenutzer, der die übertragene Software erhält,
übertragen werden, wenn dieser sich mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt. Bei
Übertragung der HP Software erlischt Ihre Lizenz automatisch.
b. Einschränkungen. Sie dürfen die HP Software nicht vermieten, im Leasing-Verfahren weitergeben
oder ausleihen und nicht für eine kommerzielle Timesharing- oder Büroverwendung einsetzen. Sie sind
nicht berechtigt, eine Unterlizenz zu vergeben oder die HP Software auf andere Weise weiterzugeben
oder zu übertragen, außer zu den in dieser Lizenzvereinbarung genannten Bestimmungen.
5. EIGENTUMSRECHTE. Alle Urheberrechte an der Software und der Benutzerdokumentation sind
Eigentum von HP oder seinen Lieferanten und sind gesetzlich geschützt, insbesondere durch die
anwendbaren Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis- und Marken-Gesetze. Sie dürfen keine
Produktkennzeichnungen, Urheberrechtshinweise oder Eigentumsbeschränkungen von der Software
entfernen.
6. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DAS REVERSE ENGINEERING. Sie dürfen die HP Software
ausschließlich in dem Umfang zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder
disassemblieren, in welchem ein Recht zur Rückentwicklung von der anwendbaren Gesetzgebung
zwingend vorgeschrieben ist.
7. ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DER DATEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass HP
und seine Tochtergesellschaften die von Ihnen im Zusammenhang (I) mit der Verwendung der Software
oder (II) mit der Erbringung von Support-Serviceleistungen in Bezug auf die HP Software oder das HP
Produkt bereitgestellten technischen Daten erfassen und nutzen dürfen. Für sämtliche dieser Daten gilt
die HP Datenschutzerklärung. HP verpflichtet sich, diese Daten nicht in einer Form zu verwenden, die
Ihre Identität preisgibt, ausgenommen in dem Maße, in dem dies zu Ihrer besseren Verwendung der
HP Software oder zur Erbringung der Serviceleistungen erforderlich ist.
8. GARANTIEAUSSCHLUSS. Ungeachtet der tatsächlichen Höhe des eventuell entstandenen
Schadens ist die gesamte Haftung von HP und seinen Lieferanten gemäß den Bestimmungen dieser
Lizenzvereinbarung und Ihr alleiniger Anspruch für alle genannten Schäden beschränkt auf den
tatsächlich von Ihnen separat für diese Software bezahlten Kaufpreis oder 5,00 US-$, je nachdem,
welches der höhere Betrag ist. DIE HAFTUNG VON HP ODER DESSEN LIEFERANTEN FÜR
SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEDER ART (INSBESONDERE
SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN ODER VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER
ANDEREN INFORMATIONEN, DURCH GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, PERSONENSCHÄDEN,
VERLUST DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN) AUS ODER IM ZUSAMMENHANG
MIT DER VERWENDUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES
SOFTWAREPRODUKTS ODER ANDEREN SCHÄDEN IN VERBINDUNG MIT BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG WIRD IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE
RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT SELBST DANN, WENN HP ODER
154 Anhang B Kundendienst und Unterstützung DEWW