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GEWÄHRLEISTUNGEN UND BESTIMMUNGEN AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE
SCHWEIZ
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder das SAGEMCOM Helpdesk wenden. Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt
werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter normalen Nutzungsbedingungen. SAGEMCOM übernimmt keine Haftung für nicht
bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das SAGEMCOM Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
SAGEMCOM übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von 24 -vierundzwanzig- Monaten (3 -drei- Monate für Zubehör) ab dem
Kaufdatum ohne Berechnung und nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten,
die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit SAGEMCOM einen Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat, gemäß dem die Reparatur im
Hause des Kunden erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause des Kunden durchgeführt. Der Kunde muss das defekte Gerät an die
Adresse zurückschicken, die er vom Händler oder vom SAGEMCOM Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne Änderungen, Notizen oder
unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch ein Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg beigelegt, legt
die SAGEMCOM-Reparaturwerkstatt das Produktionsdatum als Referenz für den Garantiestatus des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt SAGEMCOM keinerlei implizite oder explizite Garantien, die nicht in diesem Abschnitt
aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw. materielle oder immaterielle Beschädigungen außerhalb des
vorliegenden Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift
des nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantie hiervon unberührt. Die
gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
SAGEMCOM übernimmt keine Haftung aus der Garantie in Bezug auf:
• Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus einem oder mehreren der folgenden Gründe:
- Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen
- Äußere Einwirkungen auf das Gerät (einschließlich, aber ohne Einschränkung auf: Blitzschlag, Feuer, Erschütterungen, Vandalismus,
ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder Wasserschäden jeder Art)
- Modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmigung von SAGEMCOM