B-3
interference regulations of the Canadian Department of
Communications.
Anforderungen an das Netzkabel
Vereinigte Staaten und Kanada
n Der Kabelsatz muss UL-registriert und CSA-zugelassen sein.
n Die minimalen Angaben für das flexible Kabel sind: (1) Nr. 18
AWG; (2) Typ SJ, und (3) mit 3 Leitern.
n Der Kabelsatz muß eine Nennleistung von mindestens 10 A
haben.
n Der Anschlussstecker muss für den Erdanschluss bestimmt
und die Konfiguration NEMA 5-15P (15 A, 125 V) oder NEMA
6-15P (15 A, 250 V) aufweisen.
Japan
n Sämtliche Einzelteile des Kabelsatzes (Kabel, Anschluss und
Stecker) müssen mit dem Kennzeichen “T” und der
Registriernummer in Übereinstimmung mit dem japanischen
Dentori-Gesetz versehen sein.
n Die minimalen Angaben für das flexible Kabel sind: (1) 0,75
mm
2
-Leiter, (2) Typ VCT oder VCTF, und (3) mit 3 Leitern.
n Der Kabelsatz muss eine Nennleistung von mindestens 7 A
haben.
n Der Anschlussstecker muss mit zwei Polen versehen und für den
Erdanschluss geeignet sein sowie die Konfiguration C8303 (15 A,
125 V AC) nach der Japanischen Industrienorm entsprechen.
Andere Länder
n Der Kabelsatz muss das Zertifizierungszeichen der für die
Auswertung im jeweiligen Land einschlägigen Behörde
zugelassen sein. Die einschlägigen Stellen sind:
BSI (Großbritannien)
OVE (Australien)
CEBEC (Belgien)
SEMKO (Schweden)
DEMKO (Dänemark)
SETI (Finnland)
EANSW (Australien)
SEV (Schweiz)